Julia M. König untersucht, ob Urlaubsentgelt eher dem Arbeitsschutz oder dem Entgelt zuzuordnen ist, um daraus Implikationen für die Voraussetzung der Erarbeitung ableiten zu können. Die beiden Positionen des Arbeitsschutz- und Entgeltcharakters des Urlaubs(entgelt)anspruchs scheinen sich kompromisslos gegenüberzustehen; entweder werden für die Entstehung des Anspruchs weitere Voraussetzungen verlangt oder Urlaub - und der Anspruch auf Vergütung währenddessen - entsteht ohne Weiteres zu Beginn des Arbeits- und Urlaubsjahres. Eine Konformität der bisherigen Vorgehensweise in Deutschland mit dem europäischen Recht kann dabei vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Urteilen des EuGH nicht mehr ohne Weiteres angenommen werden. re RuhenstatbeständeKongruenz mit europäischem Recht Möglichkeit richtlinienkonformer Auslegung des deutschen Rechts Konsequenzen für die Bestimmung des Urlaubsentgelts Zwischenergebnis und Folgerungen für § 11 BUrlG
Der Inhalt
- Grundlagen des Anspruchs auf Urlaubsentgelt
- Grundsätzliche Annahme der Voraussetzung der Arbeitsleistung
- Ausnahmen von der Voraussetzung der Erarbeitung
- Zwischenergebnis und Folgerung für ande
Die Zielgruppen
- Dozierende und Studierende der Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Europarecht
- Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit, Anwälte für Arbeitsrecht
Die Autorin
Dr. Julia Marieke König promovierte bei Prof. Dr. Joussen und arbeitete am Lehrstuhl von Prof. Dr. Schaub LL.M. an der Ruhr-Universität Bochum.
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