Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Bochum (FB Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Kostenrechnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Nachdem wir in den letzten beiden Referaten etwas über die Planung der Gemeinkosten in der flexiblen Gemeinkostenrechnung gehört haben, beschäftigt sich dieses Referat mit der Kostenkontrolle. Den ersten Schwerpunkt werde ich dabei auf den Soll-Ist-Vergleich setzen. Im zweiten Teil werden dann spezielle Kostenabweichungen errechnet und analysiert. Zu den meisten Spezialabweichungen gibt es ein Rechenbeispiel. Da wir diese gemeinsam durchgehen, habe ich mir eine ausführliche Erläuterung gespart. Das Ziel eines Kostenvergleiches ist es, Unwirtschaftlichkeiten innerhalb eines Unternehmens aufzudecken. Zwei Arten des Kostenvergleiches sind bereits bekannt. Es handelt sich zum einen um den Zeitvergleich und zum anderen um den Betriebsvergleich. Beide Verfahren zeigen auf Grund des fehlenden Maßstabs nur eine relative Wirtschaftlichkeit1 und sind somit nicht ausreichend für eine effektive Kostenkontrolle. Beim Soll- Ist-Vergleich existiert ein absoluter Maßstab für die Wirtschaftlichkeit in Form der Sollkosten. 2 Durch diese absolute Größe lässt sich auch die Wirtschaftlichkeit absolut messen und Unwirtschaftlichkeiten werden sichtbar.3 Ferner schafft der Soll- Ist-Vergleich „Grundlagen für die Weiterverrechnung der Kostenstellenabweichungen in die Kalkulation und in die kurzfristige Erfolgsrechnung.“4. Die hierfür benötigte Ermittlung und Analyse der absoluten Kostenabweichungen erfolgt im Kapitel 3.5 1 Nach Schmalenbach vergleicht man Schlendrian mit Schlendrian, denn eine Verringerung der Unwirtschaftlichkeit lässt noch lange nicht auf wirtschaftliches Arbeiten schließen. 2 Sollkosten entsprechen den Plankosten bei Istbeschäftigung 3 Vgl. Kilger (1993) S. 590 4 Ebbeken, K. / Grohnert, B., 1990, S. 55 5 Im Falle von relativen Abweichungen ist die Verrechnung nicht möglich.