Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner Arbeit habe ich mir drei für mich wichtige Kriterien eines demokratischen Systems herausgezogen: Wahlen, Presse und Justiz. Ausgegangen bin ich von den „westlichen“ Kriterien einer demokratischen Umsetzung dieser drei Komponenten und habe im folgenden den Wortlaut bzw. die Aussagen des entsprechenden Verfassungsauszuges auf seine praktische Umsetzung unter Führung der SED hin analysiert. Orientiert habe ich mich bei dieser Aufteilung vor allem an der Publikation von Katja Schweizer mit dem Thema „Täter und Opfer in der DDR“. Schweizer ging bei ihrer Analyse der SED- Diktatur nach einem ähnlichen Schema vor. Sie bezeichnet die Elemente Journalismus, Justiz und Ministerium für Staatssicherheit als Stützpfeiler der SED- Herrschaftsausübung und -sicherung. Ich hingegen habe mich für die Teilgebiete Wahlen, Presse und Justiz entschieden, da sich anhand deren Umsetzung sehr deutlich die Gewährleistung der in der Verfassung verbürgten Grundrechte überprüfen lässt. Ausgegangen bin ich dabei von den „westlichen“ Kriterien eines demokratischen Systems. „Westlich“ aus dem Grunde, dass es beispielsweise auch im Sozialismus den Begriff der Demokratie gab, welcher allerdings mit anderen Inhalten besetzt war. Mit dem Westen verbindet man heute im allgemeinen demokratische Systeme, die sich zwar verfassungsrechtlich unterscheiden können (siehe parlamentarisches und präsidentielles System), in ihren Grundzügen jedoch übereinstimmen bezüglich der Auffassung von Demokratie. Da die erste DDR- Verfassung klar darauf ausgerichtet war, dem Westen eben dieses Bild des Aufbaus eines demokratischen Systems in ihrem Sinne zu vermitteln, entschied ich mich für diese Kategorisierung.