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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausländische EU-Gesellschaften sind aufgrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in den Fällen Centros, Überseering und Inspire Art, ebenfalls in anderen Mitgliedsstaaten der EU ohne rechtliche Hürden anzuerkennen. Dies gilt ebenso für die Gesellschaften, die ihre Tätigkeit überwiegend oder ausschließlich im Inland ausüben. Dank dieser Rechtswahlfreiheit…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausländische EU-Gesellschaften sind aufgrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in den Fällen Centros, Überseering und Inspire Art, ebenfalls in anderen Mitgliedsstaaten der EU ohne rechtliche Hürden anzuerkennen. Dies gilt ebenso für die Gesellschaften, die ihre Tätigkeit überwiegend oder ausschließlich im Inland ausüben. Dank dieser Rechtswahlfreiheit können Gesellschaften jedes beliebigen Mitgliedsstaates der EU in jedem EU Mitgliedsstaat errichtet und betrieben werden. Folglich wird ein Unternehmensgründer die Gesellschaftsform eines Mitgliedsstaates wählen, die aus seiner Sicht die günstigsten Rahmenbedingungen bietet. Aus diesem Grund nehmen verstärkt ausländische Kapitalgesellschaften am deutschen Rechts- und Geschäftsverkehr teil, die den Mittelpunkt ihrer geschäftlichen Tätigkeit und ihre Oberleitung in Deutschland haben. Überwiegend geschieht dies in der Rechtsform einer britischen Private Company Limited by Shares, welche im Folgenden als Limited bezeichnet wird. Diese setzt sich zunehmend im Wettbewerb der europäischen Rechtsformen gegenüber anderen Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten durch. In Deutschland erfolgt mittlerweile fast jede vierte Gründung einer Kapitalgesellschaft in Form einer Limited, womit deutlich wird, dass die Limited im Bezug auf die GmbH auch hierzulande an Bedeutung gewinnt. Als wesentliche Gründe für die Wahl der Limited als Rechtsform werden eine kostengünstigere Haftungsbeschränkung, ein kürzerer Gründungszeitraum sowie niedrigere Gründungskosten im Bezug auf eine GmbH genannt. Neben anderen gesellschaftlichen und finanziellen Gründen können aber auch steuerliche Gründe von Bedeutung sein. Letztere ergeben sich beispielsweise durch Unterschiede in den steuerlichen Bemessungsgrundlagen sowie durch die anwendbaren Steuersätze und der daraus resultierenden Steuerbelastung. Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird die Besteuerung der Gesellschaftsform einer britischen Private Company Limited by Shares dargestellt, wobei insbesondere die ertragssteuerliche Behandlung einer britischen Limited mit Aktivitäten in Deutschland im Mittelpunkt steht.