Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg, Lehrstuhl für deutsches und internationales Steuerrecht, Finanz- und Haushaltsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Aktienmarkt in Deutschland hat in den letzten zehn Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. So stieg die Geldvermögensbildung in Wertpapieren privater Haushalte von 1992 bis 2000 von 36,4 auf 80,0 Mrd. Euro.1 Mit dieser Entwicklung wurde für viele Anleger, insbesondere für Börsenerfahrene, auch der Terminmarkt gegenüber sparorientierten Kapitalanlagen immer interessanter. Die dort angebotenen, komplexeren Anlageformen bieten neben attraktiven Renditen die Möglichkeit, bestehende Positionen, z.B. am Aktienmarkt, abzusichern. Zu diesen Anlageformen zählen Derivate wie Optionen, Optionsscheine, Futures, Forwards, Swaps, Devisentermingeschäfte und Zertifikate. Viele dieser Derivate werden an Terminbörsen, wie der EUREX, gehandelt, andere wiederum over-the-counter, also außerbörslich abgeschlossen. Trotz erheblicher finanzieller Risiken hat der Terminmarkt einen ständigen Zuwachs. So konnte die Terminbörse EUREX bis August 2001 die Anzahl von 424 Mio. gehandelten Kontrakten vermelden.2 Bis zum Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/20023 waren Anlagen in Terminprodukte auch steuerlich oftmals interessant. So waren Termingeschäfte nur dann steuerbar, wenn diese auf die Lieferung von Wirtschaftsgütern gerichtet waren. Geschäfte, die auf einen Differenzausgleich zwischen den Geschäftsparteien zielten, wurden nicht erfasst. Dies hat sich mit dem Veranlagungszeitraum 1999 grundlegend geändert. Für Termingeschäfte gelten durch die Neufassung des § 23 EStG in Folge des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 nun neue, erweiterte steuerliche Anknüpfungspunkte, die auch Differenzgeschäfte mit einbeziehen. Zur ertragsteuerlichen Einordnung von Termingeschäften hatte sich die Finanzverwaltung bereits in ihrem Schreiben vom 14.11.19944 geäußert. Die durch die Neuregelungen entstandenen neuen Tatbestände warfen allerdings noch eine Vielzahl von Fragen auf. Mit dem Schreiben vom 27.11.20015 nahm die Finanzverwaltung hierzu Stellung. [...] 1 Vgl. Deutschland in Zahlen, S. 64. 2 Vgl. Die Welt vom 9.11.2001, Das unbekannte Juwel, http://www.welt.de/daten/2001/09/11/0911fi281245.htx?search=handelsvolumen+eurex&searchHILI=1 (17.10.2002). 3 BGBl. I 1999, S. 402. 4 BMF v. 14.11.1994, BStBl. 1994, S. 816. 5 BMF v. 27.11.2001, BStBl. 2001, S. 986.
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