Die Erwartung künftiger Straffreiheit bildet den zentralen Bezugspunkt für die Entscheidung über die Strafaussetzung und deren Widerruf wegen einer neuen Straftat. Dadurch kommt ihr zugleich eine entscheidende Bedeutung für die Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei diesen Entscheidungen zu. Stefan Zimmermann stellt die Anforderungen an den Inhalt und die Begründung dieser Erwartung umfassend dar. Dabei wendet er sich gegen die verbreitete Vorstellung, die Erwartung beruhe auf einer rein empirischen Prognose künftiger Straftaten. Stattdessen basiert sie auf einer hinreichenden Resozialisierungsaussicht, deren Beurteilung in hohem Maße auf normative Wertungen angewiesen ist. Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2007 Erste Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin; Referendariat, Kammergericht in Berlin; 2013 Zweite Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg; 2021 Promotion; seit 2016 Referent im Bundesministerium der Justiz .
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