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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 15, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abgrenzung schädlicher Tätigkeiten wurde lange Zeit ohne Bagatellgrenzen vorgenommen. Die Änderungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG) begründen erstmals pauschale Erlaubnisgrenzen für sonst schädliche Tätigkeiten. Die Verkündung des Gesetzes erfolgte am 10.06.2021. Das Gesetz wird eigenständig unter den Brennpunkten betrachtet. Die Seminararbeit wird nach einer Einführung in die erweiterte…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 15, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abgrenzung schädlicher Tätigkeiten wurde lange Zeit ohne Bagatellgrenzen vorgenommen. Die Änderungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG) begründen erstmals pauschale Erlaubnisgrenzen für sonst schädliche Tätigkeiten. Die Verkündung des Gesetzes erfolgte am 10.06.2021. Das Gesetz wird eigenständig unter den Brennpunkten betrachtet. Die Seminararbeit wird nach einer Einführung in die erweiterte Gewerbesteuerkürzung die Brennpunkte der Regelung darstellen und die ergangene Rechtsprechung und vertretenen Meinungen unter den Neuerungen durch des FoStoG betrachten. Sodann wird auch zur Lenkungswirkung des FoStoG und der erweiterten Kürzung an sich kritisch Stellung bezogen. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2-6 GewStG ist gerade für Immobilienunternehmen eine wichtige Steuererleichterung. Außerhalb dieser Sphäre ist die Kürzungsnorm im sich bietenden Konfliktpotential und Risiko weitgehend unbekannt. Beim Vorliegen aller Voraussetzungen kann sich eine Gewerbesteuerbelastung von 0 % ergeben. Der wirtschaftlichen Wichtigkeit dieser faktischen Steuerbefreiung stehen regelmäßig die Schwierigkeit bei den Voraussetzungen, Ausnahmen, Rückausnahmen und Ausschlüssen entgegen.

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