Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 15 Punkte, Humboldt-Universität zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Publikationen beleuchtet umfassend die Neuregelung der Sozietätsfähigkeit und stellt ihren Gesetzeswortlaut sowie ihre Auswirkungen für die Praxis auf den Prüfstand. Die Sozietätsfähigkeit anderer Professionen in anwaltlichen Kanzleien stand früher nicht gerade im Mittelpunkt kontroverser rechtspolitischer Debatten. Der Rechtsanwalt im traditionellen Sinne war niemand, der sich mit allen möglichen anderen Berufsträgern zusammenschließen sollte. Das Bild des Rechtsanwaltes als einsamer Wolf, der losgelöst von tatsächlichen Zwängen und Abhängigkeiten seine Mandate zum Wohle eines Besseren wahrnimmt, war über lange Zeit die zugrunde liegende Vorstellung von berufsrechtlichen Regelungen. Dieses Bild hat sich über die letzten Jahre erheblich verändert. Immer mehr Rechtsanwälte schließen sich beruflich in gemeinsamen Kanzleien zusammen. Die Dimensionen der Zusammenarbeit haben sich weiterentwickelt. Hierarchisch organisierte Großkanzleien haben heutzutage einen erheblichen Teil des Rechtsmarktes in Deutschland übernommen. Auch das Interesse an interprofessionellen Gesellschaften, also dem Zusammenschluss von Anwälten mit anderen Berufsgruppen, ist über die Zeit stetig gewachsen. Ausgelöst durch eine Entscheidung des BVerfG hat sich der Gesetzgeber dazu anregen lassen, die Frage der Sozietätsfähigkeit, also die Eigenschaft sich in Sozietäten beruflich zusammenschließen zu dürfen, zu überdenken und die Möglichkeiten interprofessioneller Zusammenarbeit zu erweitern. Im Rahmen der Reformbestrebungen wurden diverse rechtspolitische Möglichkeiten präsentiert und diskutiert. Nun hat sich der Gesetzgeber zu einer Öffnung für bestimmte Berufsgruppen durchringen können, welche zum 01.08.2022 in Kraft treten wird.