Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 1,0, Philipps-Universität Marburg (Fachbereich Finanzwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erzberger'sche Finanzreform war eine der wichtigsten Reformen in der jüngeren deutschen Finanzgeschichte - auch wenn sie heutzutage weitgehend vergessen ist, prägt sie doch von ihrer Form her und auch von einzelnen Bestimmungen sogar noch die Finanzverfassung der Bundesrepublik. Sie ist gleichsam als Reaktion auf die Niederlage im 1. Weltkrieg und dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches zu sehen. Nach Kriegsende erdrückte das Reich eine immense Schuldenlast durch die Kriegsanleihepolitik sowie Reparationszahlungen und kriegsbedingten sozialen Folgekosten nach der Niederlage. Es ist daher nicht verwunderlich, dass ein großes fiskalisches Interesse des sich neu konstituierenden Staates (Weimarer Republik) bestand und in der Verfassung durch eine starke Stellung des Reichs ihren Niederschlag fand. Zudem schon zu Beginn des 1. Weltkriegs eine Stimmung herrschte, die auf politische und gesellschaftliche Einheit drang. Wirtschaftspolitisch einschneidende Maßnahmen wurden reichseinheitlich durchgeführt (Ermächtigungsgesetz), was die herrschende Stimmung zusätzlich unterstützte. Auch muss beachtet werden, wenn man bedenkt, dass Staatsstrukturen oft historisch, kulturell oder gesellschaftspolitisch bedingt sind und nicht ökonomischen Argumenten folgen , dass Begriffe auch von gesellschaftlichen und politischen Werten abhängen und sich wandeln können. So wird heute Föderalismus als Organisationsprinzip von verschiedenen politischen und wissenschaftlichen Grundpositionen grundsätzlich positiv gesehen. Man versteht darunter u.a. mehr Basisdemokratie, horizontale und vertikale Machtbegrenzung des Staates sowie eine Verbesserung der Effizienz staatlicher Entscheidungen durch politischen Wettbewerb zwischen Gebietskörperschaften. In der Historie sieht das anders aus: Meinte Föderalismus bei der Reichsgründung 1871 noch einen Bundesstaat und damit die Struktur des Deutschen Reiches, verstand man in der zweiten Hälfte des Bestands des Deutschen Reiches die Wahrnehmung der Interessen der Gliedstaaten gegenüber dem Bundesstaat, danach sogar diese selbst als Föderalismus. Der Begriff hatte sich gewandelt und sich beschränkt auf die Beziehung zwischen Gliedstaaten und Gesamtstaat; die Beziehung zwischen Reich und Länder sollten föderativ sein. Da aber die gesellschaftliche und politische Stimmung zu Beginn der Weimarer Republik von Einheit geprägt war, waren die Vertreter einer starken Stellung der Gliedstaaten den Anhängern einer starken Reichsgewalt suspekt. [...]
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.