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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Veranstaltung: Auf dem Weg zu einer Verfassung der Europaeischen Union, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee, sicherheits- und verteidigungspolitische Interessen der europäischen Staaten gemeinsam zu regeln, entstand kurz nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Im Jahr 1952 wurde ein Vertrag zur Einrichtung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) ausgehandelt, der eine gemeinsame europäische Armee mit einem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Veranstaltung: Auf dem Weg zu einer Verfassung der Europaeischen Union, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee, sicherheits- und verteidigungspolitische Interessen der europäischen Staaten gemeinsam zu regeln, entstand kurz nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Im Jahr 1952 wurde ein Vertrag zur Einrichtung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) ausgehandelt, der eine gemeinsame europäische Armee mit einem gemeinsamen Verteidigungsminister vorsah. Dieses Vorhaben scheiterte aber 1954 durch die Ablehnung der französischen Nationalversammlung (vgl. Weidenfeld, Wessels (Hrsg.), 2002, S. 15f.). Als Ersatzlösung für die EVG wurde die Westeuropäische Union (WEU) gegründet, die allerdings keinen wirklichen Beitrag zur europäischen Integration beisteuerte (vgl. Gasteyger, 2001, S. 114). Im Jahre 1970 wurde die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) als inoffizielles Gremium eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt trafen sich die Außenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) mindestens zweimal im Jahr zu Konsultationen und gaben gemeinsame Stellungnahmen ab (vgl. Gasteyger, 2001, S. 279). Jegliche Maßnahmen konnten nur einstimmig beschlossen werden, konkrete Handlungen wurden daraus nicht abgeleitet. In der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) von 1986 wurde die EPZ institutionalisiert. Darin heißt es, dass sich die Mitglieder der EG bemühen „gemeinsam eine europäische Außenpolitik auszuarbeiten und zu verwirklichen“ (EEA, Titel III, Art. 30, Abs. 1). Mit dem Vertrag von Maastricht 1993 wurde aus der EPZ die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die als sogenannte zweite Säule in der Europäischen Union (EU) verankert wurde. Die sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit innerhalb der EU wurde nun deutlich weiter gefasst. Die Regierungserklärung des Europäischen Rates von Köln im Jahr 1999 wird als „Geburtsstunde“ (Stinnertz, 2003) der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) bezeichnet. Darin heißt es: „Wir, die Mitglieder des Europäischen Rates, wollen entschlossen dafür eintreten, dass die Europäische Union ihre Rolle auf der internationalen Bühne uneingeschränkt wahrnimmt. Hierzu beabsichtigen wir, der Europäischen Union die notwendigen Mittel und Fähigkeiten an die Hand zu geben, damit sie ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit einer gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik gerecht werden kann.“ [...]