Inhaltsangabe:Zusammenfassung: In wirtschaftlicher Hinsicht ist der Europäische Binnenmarkt seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1993 langst Realität. Unternehmen werden nicht mehr primär von nationalen Überlegungen gelenkt, sondern müssen europäisch und global handeln. Um auf die neuen Erfordernisse eingehen zu können, waren sie in den letzten Jahren von einer Reihe von Umstrukturierungsmaßnahmen betroffen, die auch immer mehr die Belange von Arbeitnehmern tangierten. Während die Regierungen sich in wirtschaftlicher Hinsicht weitgehend einig zeigten, ein Europa ohne Grenzen zu schaffen, blieben soziale Rechte zumeist unbeachtet. Vor allem die restriktive Haltung Großbritanniens trug erheblich zu diesem Umstand bei. Dennoch konnte, wenn auch ohne Beteiligung Großbritanniens, im Maastrichter Vertrag ein Zusatzprotokoll über die Sozialpolitik verabschiedet werden, das zumindest soziale Grundrechte in der Gemeinschaft für alle Arbeitnehmer sicherstellen soll. Auf dieser Grundlage wurde auch die Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder über die Schaffung ähnlicher Gremien am 22. September 1994 beschlossen. Sie soll die territoriale Beschränkung von Arbeitnehmerrechten aufheben und ihnen die Möglichkeit geben, Informationen europaweit tätiger Unternehmen oder Unternehmensgruppen zu erhalten. Ziel der Arbeit ist es, die Wirkungen der Richtlinie auf Unternehmen und Gesellschaft auf ihre Effizienz zu untersuchen und im Vorfeld entstandene betriebliche Vereinbarungen über europaweite Mitwirkungsmöglichkeiten von Arbeitnehmern darzustellen und zu analysieren. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist es zunächst notwendig, Mitbestimmung begrifflich zu definieren, weltanschauliche Bewertungen von Mitbestimmungsidealen zu untersuchen und die Beteiligungen von Arbeitnehmern hinsichtlich ihrer möglichen effizienz- und produktivitätssteigernden Wirkungen im Unternehmen zu analysieren. Schließlich ist es erforderlich, eine Begründung für die Ausweitung von Beteiligungsrechten der Arbeitnehmer auf die europäische Ebene zu geben. Diese Punkte umfassen das erste Kapitel der Arbeit. Der zweiten Teil behandelt die in Europa existierenden Mitbestimmungstypen. In diesem Zusammenhang wird besonders auf das deutsche, französische und britische Modell Bezug genommen. Ziel ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten, die dann bei der Analyse der Richtlinie von Bedeutung sein können. Die Analyse der Richtlinie in Kapitel 3 steht [...]
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