Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: „Als absolut arm gilt derjenige, der tägliche weniger als 1 US$ zur Verfügung hat“ Der Anteil der Weltbevölkerung, der diesem Kriterium entspricht, wird heute auf 21% geschätzt, d.h. 1,1 Mrd. Menschen leben unterhalb der Armutsgrenze. Gegen die Ursachen der Armut und den aus ihr entspringenden Folgen soll die internationale Entwicklungshilfe wirken. Die Flutkatastrophe vom 25.12.04 hat weite Teile Asiens zerstört, der Wiederaufbau und die Bekämpfung der ökologischen Folgen können ohne die Hilfe von Außen nicht bewirkt werden. Auch hier sind die sog. Industrienationen gefordert einen Betrag zu leisten. Vor diesem Hintergrund soll die EU als Akteur in der internationalen Entwicklungspolitik und –hilfe dargestellt werden. Dazu wird zunächst eine Definition und Kriterien aufgezeigt die ein Land als Entwicklungsland kennzeichnen. Aus einer ethisch-moralischen Verantwortung der Industrienationen heraus begründet sich die Entwicklungshilfe. Die Kolonialzeit und die damit verbundene Ausbeutung der Länder der heutigen Dritten Welt, sind mitverantwortlich für deren Rückstand in der Entwicklung. Weitere Ziele sind in den Vertragsgrundlagen der EU zu finden. Eine Darstellung der Instrumente, die der EU zur Verfügung stehen, schließt sich daran an. Die juristischen Instrumente ergeben sich zum einen aus dem EG-Vertrag (unilaterales System) und zum anderen aus internationalen Abkommen wie z.B. Yaoundé-Abkommen (vertragliches System). Aus finanzieller Sicht gibt es drei Instrumente der Entwicklungshilfe, den Gemeinschaftshaushalt, den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und die Europäische Investitionsbank (EIB). Zusätzlich wird auf Formen regionaler Zusammenarbeit in der europäischen Entwicklungshilfe eingegangen. Die neuen Mitglieder der EU, die im Rahmen der Ost-Erweiterung aufgenommen wurden, in die Entwicklungszusammenarbeit zu integrieren und die Flutkatastrophe in Asien sind Aufgaben, denen sich die EU in Zukunft stellen muss. Auch die Verfassung der EU, die zum Zeitpunkt der Seminararbeit noch formuliert wurde, enthält Reformansätze für die Entwicklungshilfe.