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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: gut (13 Punkte), Universität zu Köln (Ostrecht), Veranstaltung: Die EU vor der Erweiterung, Sprache: Deutsch, Abstract: Verbraucherschutz setzt auf Sicherheit, Wahlfreiheit und Information. Je weitgehender dies erfüllt ist, desto besser funktioniert der Markt. Verbraucherschutz ist insofern ein entscheidender Bestandteil einer modernen Wirtschaftspolitik In einer globalisierten Welt lässt sich der Verbraucherschutz natürlich nicht auf die nationale Ebene einschränken. Nationaler…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: gut (13 Punkte), Universität zu Köln (Ostrecht), Veranstaltung: Die EU vor der Erweiterung, Sprache: Deutsch, Abstract: Verbraucherschutz setzt auf Sicherheit, Wahlfreiheit und Information. Je weitgehender dies erfüllt ist, desto besser funktioniert der Markt. Verbraucherschutz ist insofern ein entscheidender Bestandteil einer modernen Wirtschaftspolitik In einer globalisierten Welt lässt sich der Verbraucherschutz natürlich nicht auf die nationale Ebene einschränken. Nationaler Verbraucherschutz muss daher auch immer europäischer Verbraucherschutz sein. Wird von Rechtsangleichung auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes und über die dadurch notwendigen Änderungen der Zivilgesetze der Beitrittskandidaten gesprochen, so muss in diesem Zusammenhang auch erwähnt werden, dass der Verbraucherschutz in Deutschland – oder gar auf EU-Ebene, ebenso einem ständigen Prozess unterliegt. Immer neuere, komplexere und vor allem globale Entwicklungen, die neue Lebenssachverhalte und Möglichkeiten schaffen, bedürfen einer einheitlichen Regelung, um den Verbraucher vor unüberschaubaren Konsequenzen zu schützen. 1 Dabei ist der EU-Einfluss nicht zu unterschätzen. Dies wird auch am deutschen Recht sichtbar. Die Auswirkungen der „Europäisierung“ des Schuldrechts zeigen sich nicht nur in den neuen zwingenden Regeln für Vertragsinhalte, sondern auch in der Schaffung und Verwendung neuer dogmatischer Grundbegriffe. So ist auch der Begriff des „Verbrauchers“ entstanden, den das BGB bis dato nicht kannte. Somit wird die Frage und das Bedürfnis nach vernünftigem Verbraucherschutz eher lauter statt an Gewicht zu verlieren, wohlwissend, dass nie abschließend für alle auftauchenden Probleme Lösungen gefunden werden können. Als sinnreich und praktikabel erwies sich, aktuelle Lebenssachverhalte mit breiter Wirkung und Streuung zu typisieren und für den konkreten Fall Regelungen gesetzlich festzulegen. 2 Allerdings kann sich nur zu gut vorgestellt werden, dass die Beitrittskandidaten - in ihrem Transformationsprozess befindend, vor einer anspruchsvollen Aufgabe standen und zum Teil noch Schwierigkeiten bei der Umsetzung der EUVorgaben bestehen. Dabei muss die Tatsache Rechnung tragen, dass die Beitrittskandidaten ihre gesamte Rechtsordnung umstellten und parallel neue Gesetze fassen mussten. Als Beispiel sei hier Ungarn genannt. [...] 1 Bülow/Artz, VerbraucherprivatR., S. 2 2 Bülow/Artz, VerbraucherprivatR., S. 5