Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,00, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Ravensburg, früher: Berufsakademie Ravensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 08.10.2004 ist die Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) in der EU sowie im EWR in Kraft getreten. Damit hat der Europäische Gesetzgeber die Harmonisierung des Gesellschaftsrechts vorangetrieben und die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen für eine supranationale Rechtsform geschaffen. Die Europäische Aktiengesellschaft, die bereits als „Flaggschiff des europäischen Gesellschaftsrechts“ bezeichnet wurde, bietet europaweit tätigen Unternehmen erstmals die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Organisation nach weitgehend einheitlichen europäischen Regeln. Ziel dieser Arbeit ist es, die Europäische Aktiengesellschaft in ihren wesentlichen Grundzügen darzustellen, um anschließend deren Bedeutung für die Unternehmenspraxis zu analysieren. Einführend werden die Zielvorgaben, die historische Entwicklung und die Rechtsquellen, die zur Schaffung des Statuts über die SE geführt haben, aufgezeigt sowie das auf sie anwendbare Recht identifiziert. Der dritte Teil schafft die Basis für die anschließenden Betrachtungen zur SE. Die Grundkonzeption der neuen Rechtsform wird in ihren wichtigsten Bereichen vorgestellt. Dazu zählen neben wesentlichen Eigenschaften wie bspw. Kapitalausstattung und Haftung insbesondere die Gründungsformen der SE, die Möglichkeiten bei der Ausgestaltung der Organisationsstruktur sowie die zu beachtenden Vorschriften betreffend die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Darüber hinaus wird auf steuerliche Aspekte hingewiesen. Das vierte Kapitel untersucht den rechtsformspezifischen Nutzen der Europäischen Aktiengesellschaft. In einem ersten Schritt werden die Potentiale, über die die SE verfügt, erörtert und anschließend deren Nachteile aufgezeigt. Von diesen Erkenntnissen ausgehend werden im nachfolgenden Kapitel mögliche zentrale Einsatzoptionen in der Unternehmenspraxis herausgestellt. Dabei wird jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Es soll vielmehr ein grober Überblick über die wesentlichen Konstellationen gegeben werden, in denen sich die SE als Rechtsform anbietet. Das Ergebnis der Untersuchung und damit verbunden auch mögliche Zukunftsaussichten der SE werden im letzten Teil dieser Arbeit zusammengefasst.