Magisterarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13,50 Notenpunkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Europa- und Völkerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Als mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion Anfang der 80er und Ende der 90er der Warschauer Pakt verschwand, befand sich die Welt im großen sicherheitspolitischen Umschwung. Eine Neudefinition der Sicherheitslage war notwendig geworden. Während die Transformation der mittel- und osteuropäischen Staaten vom sozialistischem Vasallenstaat zu einem demokratischen System im Wesentlichen erfolgreich verlief, wuchs die Hoffnung auf ein vereintes Europa. Die EU-Osterweiterung ist ein Jahrzehnt später Ausdruck dieser positiven Entwicklungen. Hingegen sorgte die Fragmentierung im östlichen Europa für regionale Spannungen und schwerere Konflikte. Insgesamt blieben diese Auseinandersetzungen aber regional begrenzt und fanden kaum eine Internationalisierung. Für die Europäische Gemeinschaft erwuchsen hieraus keine besonderen Herausforderungen. Es war der ausbrechende Konflikt im ehemaligen Jugoslawien Anfang der 90er, der den Europäern sehr schnell ihre Hilf- und Kraftlosigkeit bewusst machte, auf Konflikte vor ihrer Haustür in adäquater Form zu reagieren. Schon lange hatten sich die Europäer um eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik bemüht. Nachdem erste Versuche in den 50er Jahren gescheitert waren, dauerte es bis 1970, ehe die Frage einer außenpolitischen Koordinierung wieder ernsthaft diskutiert wurde. Dieses Bestreben mündete in der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ). Deren strukturelle Defizite sowie ein fehlender gemeinsamer Wille wurden den Europäern wie der Welt im Jugoslawien-Konflikt vor Augen geführt. Im Bewusstsein der mangelnden Praktikabilität der EPZ hatten sich die Europäer Anfang der 90er dazu entschlossen, in einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zu kooperieren. Handelte es sich dabei zweifelsohne um einen integrativen Fortschritt, so wurde alsbald deutlich, dass auch diese Reform zunächst nur Stückwerk bleiben sollte. Im Zuge der Revision des Unionsvertrages in Amsterdam bemühte man sich zwar um eine Fortentwicklung bestehender Strukturen, echte qualitative Änderungen konnten trotz der drängenden Probleme in der Weltpolitik aber nicht erreicht werden.
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