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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,7, FernUniversität Hagen (Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Als neue Bestimmung im Vertrag von Lissabon wurde im April 2012 ein neues, direktdemokratisches Instrument auf EU-Ebene eingeführt – die Europäische Bürgerinitiative (EBI). Welches Potential bietet diese Art der Mitbestimmung für die EU-Bürger? Können die europaweit protestierenden „indignados“ ihren Unmut in einer solchen Initiative bündeln und aktiv die EU-Politik beeinflussen? Kann der Vorwurf des…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,7, FernUniversität Hagen (Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Als neue Bestimmung im Vertrag von Lissabon wurde im April 2012 ein neues, direktdemokratisches Instrument auf EU-Ebene eingeführt – die Europäische Bürgerinitiative (EBI). Welches Potential bietet diese Art der Mitbestimmung für die EU-Bürger? Können die europaweit protestierenden „indignados“ ihren Unmut in einer solchen Initiative bündeln und aktiv die EU-Politik beeinflussen? Kann der Vorwurf des Demokratiedefizits durch dieses Instrument entkräftet und das teilweise beklagte Ende des „permissive consensus“ in der EU gestoppt werden? (vgl. KOHLER-KOCH/CONZELMANN/KNODT 2003, S. 174-182) Die methodische Grundlage dieser Hauarbeit ist eine Querschnittsanalyse, da nicht die historische Entwicklung der EBI untersucht werden soll, sondern ihr zukünftiges Integrationspotential. Die erkenntnistheoretische Orientierung ist empirisch-analytisch auf der Untersuchungsebene von partizipatorischer Demokratie unter Rückgriff auf Fritz SCHARPFs Perspektive der Herrschaft (1999, S. 16f). Dazu wird eine Sekundäranalyse durchgeführt und bereits existierende Quellen zur Thematik aufgearbeitet und zusammengeführt. Unter Punkt 3 werden Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in der EU aufgezeigt, vorgestellt und analysiert. Näher betrachtet werden bereits vorhandene Möglichkeiten, wie u.a. das Petitionsrecht, aber auch die neu hinzukommende EBI. Das Fazit folgt in Kapitel 4.