Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Humboldt-Universität zu Berlin, Veranstaltung: Seminar zu europäischen Grundrechten, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Vertrag von Lissabon führte eine neue Form der Bürgerbeteiligung ein, die Europäische Bürgerinitiative. Nach deren sekundärrechtlicher Umsetzung können die Unionsbürger sie seit dem 1.1.2012 auch tatsächlich nutzen. Die Aufnahme dieses Mitwirkungsinstruments in das Vertragsgefüge wurde uneinheitlich rezipiert. Einerseits gab es Lob für die erste Ausprägung "transnationaler Bürgerbeteiligung weltweit", die ein Schritt zu mehr Bürgernähe und demokratischer Legitimation sei. Andere Stimmen befürchten dagegen, dass ebendiese Wirkung auf Grund der mangelnden Bindungswirkung nicht eintreten wird. Diese Arbeit möchte hierzu einen Diskussionsbeitrag leisten. Ihr Ausgangspunkt ist die Gleichheit der Unionsbürger, wie sie u.a. in Art.9 Hs.2 EUV festgeschrieben ist, und die sich dem Anspruch nach im status activus der Unionsbürger wiederspiegelt. In einem zweiten Schritt stellt sich dann die Frage, ob diese Gleichheit zur Demokratisierung der Union beitragen kann.