Inhaltsangabe:Einleitung: Die immer stärker werdende Globalisierung des Wettbewerbs auf zahlreichen Märkten basiert auf der Liberalisierung nationaler oder regulierter Märkte, der Entstehung globaler Netzwerke und dem Global Sourcing. In den letzten Jahren sind Meldungen über neue Fusionspläne großer und größter Unternehmen fast schon zum Alltag geworden. Meist entscheiden sich Unternehmen für den Weg des externen Wachstums, weil es die gegenüber dem internen Wachstum wesentlich kostengünstigere und schnellere Variante ist, um sich für den weltweiten Wettbewerb neu zu positionieren. Die Unternehmen erhoffen sich durch den Zusammenschluß wettbewerbliche Vorteile sowohl auf der Absatzseite ¿ etwa durch den Zukauf von Marktanteilen oder die Verstärkung der Präsenz auf bestimmten regionalen oder internationalen Märkten ¿ als auch auf der Kostenseite, wie z.B. durch Synergien. Von großen, mächtigen Konzernen geht allerdings die Gefahr eines Angebots- oder Nachfragemonopols sowie des Mißbrauches einer marktbeherrschenden Stellung aus. Deshalb müssen durch Gesetze Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden, die es ermöglichen, Fusionen und marktbeherrschende Unternehmen zu überwachen und zu lenken. Gleichzeitig darf allerdings das wirtschaftliche Handeln nicht behindert werden, da sich der freie Markt sonst nicht entfalten kann. Wirksamer Wettbewerb steuert das Angebot unter Berücksichtigung der Käuferpräferenzen und führt zu einem effizienten Einsatz der Produktionsfaktoren. Zugleich fördert er Produkt- sowie Prozeßinnovationen und zwingt zur Anpassung an die sich permanent verändernden Rahmenbedingungen. Die EG-Wettbewerbspolitik ist daher gefordert, den Konzentrationsprozeß aufmerksam zu verfolgen und wettbewerbsschädliche Zusammenschlüsse gegebenenfalls zu verhindern. Eine zu starke Konzentration in einzelnen Sektoren birgt immer die Gefahr einer Oligopolisierung von Marktstrukturen in räumlich größeren Dimensionen. Damit aber würde nicht nur die Vielfalt des Angebots für die Marktgegenseite eingeschränkt, sondern auch das Potential der hier tätigen Unternehmen für einen Mißbrauch von Marktmacht sowie Parallelverhalten erhöht. Im Wettbewerbsrecht der Europäischen Union finden sich sowohl Bestimmungen über das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen (Art. 81 EGV), als auch Bestimmungen über die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung (Art. 82 EGV). Die dritte Säule stellt die präventive Kontrolle von [...]
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