Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,3, Fachhochschule Regensburg (Fachbereich Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Europäisches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Begriff und Idee Bei der Europäischen Gesellschaft (abgekürzt SE, vom lateinischen „societas europaea“) handelt es sich um eine supranationale Rechtsform für gemeinschaftsrechtliche Kapitalgesellschaften auf europäischem Terrain. In diesem Kontext ist unter einer Gesellschaft eine privatrechtliche Personenvereinigung zu verstehen. Angesichts der weltweiten Globalisierung und Harmonisierung der Europäischen Union (EU) wird die Notwendigkeit zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes gesehen.2 Daher soll den europaweit tätigen Unternehmen mit der Gründungsform der SE die Möglichkeit gegeben werden, in der Zukunft mit nur einer Gesellschaft an Stelle einer komplizierten Konzernstruktur zu operieren.3 Bislang war dies ausschließlich über ein weit verzweigtes Netz von Holding- und Tochtergesellschaften möglich, die in den einzelnen Mitgliedstaaten (MS) nach dem dort geltenden Gesellschaftsrecht niedergelassen sind.4 Diese Netzstrukturen belasten die Unternehmen durch zusätzliche Managementebenen mit direkten (Koordinations-) Kosten gravierend und vermindern indirekt die Effizienz.5 Schließlich sollen die Unternehmen von rechtlichen, steuerlichen und psychologischen Schwierigkeiten, die mit der Niederlassung in anderen Staat nun mal vorhanden sind, entlastet werden.6 B. Historische Entwicklung Die Idee zur Schaffung einer vom nationalen Recht unabhängigen europäischen Gesellschaft entstand bereits Mitte des 20. Jahrhunderts. Der französische Notar Thibièrge trug im Jahre 1959 entsprechende Überlegungen auf dem Kongress des französischen Notariats vor.7 Ein erster Kodifikationsentwurf wurde im Jahre 19708 unter Leitung des Rotterdamer Handelsrechtlers Sanders dem Ministerrat vor... 1 vgl. Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, 11. Auflage, München 2003. 2 vgl. Kolvenbach, Neue Initiative zur Weiterentwicklung des Europäischen Gesellschaftsrechts? EuZW 1996, S. 229, linke Spalte. 3 vgl. Thoma / Leuering, Die Europäische Aktiengesellschaft – Societas Europaea -, NJW 2002, S. 1450, linke Spalte. 4 vgl. Habersack, Europäisches Gesellschaftsrecht, 3. Auflage, München 2005, stets S. 404 ff, Rn. 4. 5 vgl. Hopt, Europäisches Gesellschaftsrecht – Krise und neue Anläufe, ZIP 1998, S. 100, linke Spalte. 6 Erwägungsgrund 3 der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft 7 vgl. Thibièrge, Le statut des sociétés étrangères, 57ème congrès des notaires de France tenu à Tours 1959, Paris 1959, S. 270 ff, 360 ff . 8 ABl. C 124/1 v. 10.10.1970. - 5 - 1975.9