Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Wirtschaftsrecht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Kommission ist ein Kollegium von 20 unabhängigen Mitgliedern (Kommissaren), die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ernannt werden. Sie ist als Initiativ-, Exekutiv- und Kontrollorgan der EU für die Planung und die Durchführung der EU-Politik verantwortlich. Einerseits besteht ihre Aufgabe darin, innovative Vorschläge für die Politik der Gemeinschaft zu entwickeln, andererseits ist sie verpflichtet, die Gemeinschaftspolitik auf der Grundlage des bestehenden Rechts durchzusetzen. Bei der Ausübung ihrer Aufgaben muß sich die Kommission für die Interessen aller Bürger in der EU einsetzen und dafür Sorge tragen, daß die Mitgliedstaaten zu einer immer enger werdenden Union zusammenwachsen. Sie sorgt für die Gewährleistung des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen in der EU. Dabei hat sie sicherzustellen, daß die Vorteile der europäischen Integration allen Ländern und Regionen, Unternehmen und Verbrauchern und Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zugute kommen. Die Kommission vertritt das gemeinsame Interesse aller Mitgliedstaaten und verkörpert in erheblichem Maße die EU. Sitz der Kommission ist Brüssel.
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