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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Recht für Sozialwissenschaftler, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit vielen Jahrhunderten wird in Europa über Menschenrechte, ihre Notwendigkeit und vor allem ihre Verbindlichkeit diskutiert. Einzelne Unternehmer, Organisationen und Staaten bemühten sich um die Erstellung von Rechtsnormen, die das Zusammenleben unter sozialen Gesichtspunkten regeln sollten. Mit dem stetigen Zusammenwachsen Europas nach…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Recht für Sozialwissenschaftler, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit vielen Jahrhunderten wird in Europa über Menschenrechte, ihre Notwendigkeit und vor allem ihre Verbindlichkeit diskutiert. Einzelne Unternehmer, Organisationen und Staaten bemühten sich um die Erstellung von Rechtsnormen, die das Zusammenleben unter sozialen Gesichtspunkten regeln sollten. Mit dem stetigen Zusammenwachsen Europas nach dem Zweiten Weltkrieg wurden auch einheitliche Grundlinien für den Grund- und Menschenrechtsschutz nötig, welche die Völkergemeinschaft anerkennen konnte. Schon 1950 trat die Europäische Menschenrechtskonvention in Kraft und wurde nach und nach von beinahe allen Ländern des Kontinents unterzeichnet. Sie gewährleistet elementare Menschenrechte, den Schutz der persönlicher Freiheit sowie die Garantien für rechtsstaatliche Verfahren. Man kann sie deshalb ohne Zweifel als "eine Art gemeineuropäischer Grundrechtsstandard" bezeichnen. Doch wie werden die Rechtsnormen in den einzelnen Konventionsstaaten durchgesetzt? Kann eine in der Konvention verankerte Durchführungsverpflichtung ausreichen, um Staaten dazu zu bringen, ihre eigenen Gesetze zu überdenken und im Einzelfall sogar zu widerrufen? Der Europarat und die Konvention haben keinerlei Mittel, um die Durchsetzung eines Urteils zu erzwingen. Sie sind auf die Mitarbeit der Mitgliedsstaaten angewiesen und darauf, dass diese ihr Wort halten. Die Möglichkeiten, welche die Menschenrechtskonvention bietet, sind dennoch vor allem für Einzelpersonen schlicht revolutionär: Bei keinem anderen Völkergericht ist es möglich, als Individuum eine Beschwerde sogar gegen den eigenen Heimatstaat einzureichen. Allein dieses Recht macht die EMRK und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wichtigen Institutionen für europäische Staatsbürger, die sich in ihren Grund- oder Menschenrechten verletzt fühlen. Vor diesem Hintergrund soll in dieser Arbeit in gegebener Kürze die Organisation und das Rechtsschutzsystem der EMRK beleuchtet werden, ebenso wie der Ablauf der Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Durchsetzung der Urteile in den Mitgliedsstaaten.

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