Nach zahlreichen Rechtsreformen wie der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und der von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten verabschiedeten Lissabon-Strategie aus dem Jahr 2000, die den erreichten Binnenraum ohne Grenzen und Hindernisse für den Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital weiter fördern sollten, wurde nunmehr ein Statut einer Europäischen Privatgesellschaft verabschiedet. Dieses Statut ermöglicht die Einführung einer solchen Kapitalgesellschaft mit dem Zweck, die Expansion und somit Gründung eines Unternehmens im europäischen Ausland deutlich zu erleichtern, um aus 27 unterschiedlichen Märkten einen europäischen zu schaffen. Sie ist insbesondere für den europäischen Mittelstand gedacht und soll dessen Wachstum im grenzübergreifenden Binnenraum fördern. Nach der Einführung der bereits bestehenden Europa-AG für größere Unternehmen, die keinen Anklang gefunden hat, ist für die Europa-GmbH ein größerer Andrang zu erwarten, soll diese doch durch die rechtlichen Regelungen den zeitlichen und kostspieligen Aufwand einer Neugründung schmälern. Die Studie gibt Aufschluss darüber, ob eine Europäische Privatgesellschaft für kleine und mittelständische Unternehmen, die nach Polen expandieren, sinnvoll ist. Insbesondere wird ein Vergleich hergestellt zwischen den drei Gesellschaften auf europäischer, deutscher und polnischer Ebene um darzulegen, welche Vor- beziehungsweise Nachteile die Einführung der Europäischen Privatgesellschaft mit sich bringt.
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