Grenzüberschreitend tätige KMU sowie KMU als Konzernbaustein haben spezifische Anforderungen. Die Verordnungsentwürfe der Kommission, des Parlaments und des Europäischen Rates zur SPE sollen diese Anforderungen erfüllen. Ob dies gelingt, wird anhand eines Vergleichs zur deutschen und österreichischen GmbH dargestellt und die Unterschiede aufgezeigt, die sich bei einer SPE mit Sitz in Deutschland und Österreich ergeben würden. Ein Fokus liegt dabei auf die Darstellung etwaiger Lücken in den Verordnungsentwürfen gelegt, die einen Rückgriff auf das jeweilige nationale Recht erforderlich machen. Ergänzt wird der Vergleich durch einen eigenen Verordnungsvorschlag, der geeignet ist, grenzüberschreitende Tätigkeiten für KMU insbesondere als Konzernbaustein zu erleichtern.
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