Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: "Die SPE vor dem Gipfelsturm". Noch vor vier Jahren 1 wagte kaum jemand am Erfolg der sog. Societas Europaea Privata (SPE) Erfolg zu zweifeln. "Die Europa-GmbH ante portas" hieß es noch damals. Heute ist von ihr kaum noch eine Spur zu geblieben. Nach scheinbar aussichtslosen Diskussionen legte man das Projekt der Europäischen Privatgesellschaft vorerst auf Eis. Die SPE ist gescheitert - Vorerst. Aber wie konnte das passieren? Wurde sie doch beinahe als Heilsbringer der kleinen und mittleren Unternehmen dargestellt. Wie konnte ein Projekt so kläglich scheitern, obwohl es doch von allen Diskussionsteilnehmern als besonders nützlich und notwendig erachtet wurde? An welchen Punkten der Diskussion scheiterte die Einigung? Diesen und weiteren Fragen wendet sich die vorliegende Seminararbeit zu. Die Europäische Privatgesellschaft soll im Kontext der Vereinheitlichung europäischen Gesellschaftsrechts dargestellt und analysiert werden. Sie hat nicht den Anspruch die SPE in all ihren Details zu besprechen, sondern sie soll vielmehr einen Überblick verschaffen und sich den Gründen ihres Scheiterns zuwenden. Dass die SPE aber nicht vollständig ruht und ein entsprechendes Regelungsanliegen immer noch besteht, sieht man daran, dass das Projekt der Societas Unius Personae (SUP) nach nicht allzu langer Zeit aufgenommen wurde. Mit ihr werden dieselben Ziele verfolgt, wenn auch nur in abgespeckter Form. Auch die SUP soll zum Schluss kurz dargestellt werden, auch wieder im Kontext europäischen Gesellschaftsrechts und im Vergleich mit der Europäischen Privatgesellschaft. Parallel werden auch immer wieder Bezüge zur Societas Europaea (SE) und anderen supranationalen Gesellschaftsformen hergestellt werden. Das hängt damit zusammen, dass ähnliche Diskussionen auch bei ihrer Errichtung geführt wurden. Beispielsweise liegt es nahe, dass in Fragen der Mitbestimmung die gleichen Argumente angeführt werden, da immer noch dieselben Mitgliedstaaten beteiligt sind. Es sei auch vorweggenommen, dass der Eindruck entsteht als würde sich eine ähnlich lange Diskussion wie bei der Societas Europaea (SE) anbahnen, welche knapp 30 Jahre gedauert hat. Dieser Eindruck trügt jedoch. Ist der Stein einmal ins Rollen gekommen, ist die Hälfte der Arbeit bereits erledigt.
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