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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 13, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Veranstaltung: Seminar Steuerrecht für Jurist*innen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die Grundlagen der bisher geltenden Rechtslage zur Hinzurechnungsbesteuerung im AStG a.F. und den Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie deren Einschränkung und Rechtfertigung. Anschließend werden die wichtigsten Änderungen in der neuen Rechtslage dargestellt und diese jeweils auf mögliche Probleme in Hinblick auf das…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 13, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Veranstaltung: Seminar Steuerrecht für Jurist*innen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die Grundlagen der bisher geltenden Rechtslage zur Hinzurechnungsbesteuerung im AStG a.F. und den Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie deren Einschränkung und Rechtfertigung. Anschließend werden die wichtigsten Änderungen in der neuen Rechtslage dargestellt und diese jeweils auf mögliche Probleme in Hinblick auf das Europarecht untersucht. Dabei wird insbesondere auf die Frage eingegangen, woran die Hinzurechnungsbesteuerung zukünftig zu messen sein wird. Das Thema der Steuervermeidung durch internationale Konzerne ist immer wieder in den Medien zu finden. Es wird geschätzt, dass dem deutschen Staat im Jahr 2018 mehr als 24 Mrd. Euro durch Steuervermeidung entgingen, dies entspricht etwa 29 % des Körperschaftssteueraufkommens. Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzgeber seit Jahrzehnten bemüht, die Steuervermeidung zu bekämpfen. Dazu wurde erstmals 1972 in Deutschland durch Inkrafttreten des AStG die Hinzurechnungsbesteuerung eingeführt. Sie enthält Regelungen zur Verhinderung der Verlagerung von passiven Einkünften ins niedrig besteuerte Ausland, welche rein aus steuerlichen Gründen erfolgen. Mit dem Inkrafttreten des ATADUmsG am 01.07.2021 hat Deutschland fast genau fünf Jahre nach der Veröffentlichung der Anti Tax Avoidance Directive am 12.07.2016 die darin enthalten europäischen Vorgaben zur Steuervermeidung in nationales Recht umgesetzt. Dabei steht Deutschland als Mitglied der EU in einem Spannungsfeld zwischen der nationalen Steuerhoheit und europäischen Vorgaben.

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