Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Hohenheim (für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Colloqium, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einleitung Das Beihilferegime nimmt eine besondere Stellung im Rahmen des europäischen Wirtschaftsrechts ein. In den letzten Jahren gewinnt die beihilferechtliche Kontrolle der EU immer mehr an Bedeutung, weil die restriktiven Vorschriften bei der Gestaltung der Wirtschaftspolitik von den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden müssen. Die gestiegene Kontrolltätigkeit der Europäischen Kommission kann man mit der Verwirklichung des Binnenmarktes und der in den letzten Jahren vollzogenen Liberalisierung der Märkte erklären. Besonders aktuell ist die Diskussion über die beihilferechtliche Beurteilung der staatlichen Ausgleichszahlungen an die Unternehmen, die mit der Erbringung der Leistungen im gemeinwirtschaftlichen Interesse betraut sind. Waren es früher die staatlichen Monopolbetrieben, die Dienstleistungen der Da-seinvorsorge erbracht haben, und den Schutz des Staates genossen, sind es jetzt privatisierte Unternehmen, die zum Teil im staatlichen Auftrag arbeiten und dafür die Zuschüsse erhalten. Solche Ausgleichszahlungen unterliegen aber der Regelung über das Beihilfeverbot (Art. 87 Abs. 1 EGV). Für die Europäische Gemeinschaft ist einerseits wichtig, das Prinzip des freien Wettbewerbs einzuhalten; andererseits wird aber auch der Erbringung der Leistungen der Da-seinvorsorge ein hoher Wert beigemessen. In meiner Arbeit möchte ich zuerst die Grundlagen des Beihilfesystems schildern. Ich gehe kurz auf das Verfahren der Beihilfeprüfung ein, in dem die Europäische Kommission eine besondere Stellung einnimmt. Danach folgt die Schilderung der zentralen Vorschrift im Beihilferecht, nämlich Art. 87 EGV. Im dritten Kapitel geht es um die Definition der Beihilfe und die Relevanzkriterien, bei denen der Tatbestand der Beihilfe bejaht wird. Im vierten Abschnitt möchte ich ein aktuelles Problem schildern, nämlich die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Aufgaben. Dabei verdient das sog. Altmark-Urteil, in dem die Voraussetzungen für die Qualifizierung einer Ausgleichszahlung als Beihilfe ausgearbeitet wurden, besondere Aufmerksamkeit. Die Diskussion um die Finanzierung der Aufgaben im öffentlichen Interesse ist auch für den Bereich des Medienrechts aktuell. Dabei steht die umstrittene Frage der Einordnung der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Beihilfe im Zentrum der Diskussion. [...]
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.