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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung 1.1Problemstellung Schon vor gut zwei Jahrhunderten beschrieb der berühmte Philosoph Immanuel Kant in seiner visionären Schrift „Zum ewigen Frieden“ die wohlfahrtssteigernde Kraft ökonomischer Wertschöpfung. Auch Vertreter der Freihandelslehre wie z.B. Adam Smith und David Ricardo propagierten die Liberalisierung der nationalen Faktor- und Gütermärkte zur Schaffung eines…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung 1.1Problemstellung Schon vor gut zwei Jahrhunderten beschrieb der berühmte Philosoph Immanuel Kant in seiner visionären Schrift „Zum ewigen Frieden“ die wohlfahrtssteigernde Kraft ökonomischer Wertschöpfung. Auch Vertreter der Freihandelslehre wie z.B. Adam Smith und David Ricardo propagierten die Liberalisierung der nationalen Faktor- und Gütermärkte zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes, der zu einer Steigerung der Gesamtwohlfahrt führen sollte. Beginnend mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahre 1957, wurde im selbigen Vertrag der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Arbeit und Kapital erstmalig kodifiziert. Die Idee des gemeinsamen Binnenmarktes wurde anfangs durch sekundärrechtliche Maßnahmen wie z.B. die EG-Amtshilfe-Richtlinie oder die Mutter-Tochter-Richtlinie umgesetzt. Erst in den letzten Jahren wurde das Binnenmarktkonzept zunehmend durch primäres Gemeinschaftsrecht umgesetzt bzw. gewährleistet. Durch die Unterzeichnung der „Europäischen Verträge“ hat sich die Bundesrepublik Deutschland u.a. zur Einhaltung der europäischen Grundfreiheiten und den sich daraus ergebenden Diskriminierungs- und Beschränkungsverboten verpflichtet. Diesem rechtswirksamen Bekenntnis zu einer liberalen Wirtschaftsordnung steht das Interesse der Bundesrepublik Deutschland auf die Durchführung eigener wirtschafts- und fiskalpolitischer Ziele entgegen. Diesem Konkurrenzverhältnis wurde jedoch bis weit in die neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts keine große Bedeutung beigemessen. Erst in den letzten Jahren häuften sich die Klagen von Marktteilnehmern gegen potentiell gemeinschaftsrechtswidrige nationale Rechtsnormen. Die dadurch vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) erlassenen Urteile verschärfen vor allem im Bereich der direkten Steuern das Spannungsverhältnis zwischen den dem Binnenmarktgedanken zu Grunde liegenden europäischen Grundfreiheiten und dem nationalen Steuerrecht der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Der Gesetzgeber wird sich dadurch einer Vielzahl von Herausforderungen stellen müssen. Mit den BMF-Schreiben v. 08.06.2005 und v. 08.01.2007 wurde im Bereich des AStG ein erster Versuch unternommen, diesen Herausforderungen zu begegnen. [...]