Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Vollbefriedigend (12 Punkte), Universität zu Köln (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht), Veranstaltung: Seminar im Schwerpunktbereich "Unternehmensrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wahl der Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften erfolgt durch einen Beschluss der Hauptversammlung. Da Hauptversammlungsbeschlüsse Fehler aufweisen können, die die Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit des Beschlusses nach sich ziehen, stellt sich die Frage, welche Folgen sich daraus im Einzelnen für die Tätigkeit eines fehlerhaft gewählten Aufsichtsrates ergeben. Unter besonderer Berücksichtigung des BGH-Urteils vom 19.02.2013, Az. II ZR 56/12, widmet sich die Arbeit dieser Frage und zeigt die sich daraus ergebenden Probleme für die Praxis sowie mögliche Lösungen auf.