Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: gut, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung (Umwelt- und Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Immer wieder stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Flurbereinigungsverfahren an der Mittelmosel, zwischen Bernkastel- Kues und Traben-Trarbach. Obwohl Flurbereinigungen das Ziel einer nachhaltigen positiven Verbesserung für alle Beteiligten verfolgen, können durch den falschen Einsatz des Werkzeuges Bodenordnungsverfahren auch langfristige, negative Schäden auftreten. Viele Einheimische, vorwiegend die ältere Generation, stützen ihre Bedenken auf die akute Hanginstabilität der Mittelmosel und damit einhergehende Rutschgefahr sowie das Vorkommen zahlreicher Bodenbelastungen, insbesondere hervorgerufen durch den in der Vergangenheit getätigten Bergbau innerhalb der Region. Diese sehen in Landarrondierungsmaßnahmen und damit getätigten Wegebau einen Reaktivator für die Rutschungen, das ihr Eigentum zerstört, und befürchten Schadstoffemissionen, auch durch toxische Reste der Arsenspritzmittel. Befürworter von Landarrondierungen sehen dagegen in der Durchführung solcher Verfahren das ultima ratio zur Bekämpfung des inflationären Weinbaus und wägen die Interessen oft unzureichend ab. Ihr Interesse ist primär der Erhalt der durch die Geschichte geprägten gesamten Kulturlandschaft. Ziel dieser Arbeit ist es, mögliche Gefahren und Probleme, welche bei Flurbereinigungsmaßnahmen an der Mittelmosel auftreten können, aufzuzeigen und eine rechtliche Bewertung in Bezug auf mögliche Widerspruchs- und Klageverfahren vorzunehmen. Damit einher geht auch die Erklärung von Verfahrens- sowie Widerspruchs- und Klageablauf. Um die Argumentation der Behörden besser zu verstehen und den Sinn von Flurbereinigungsverfahren objektiv beleuchten zu können, wird auch ein geschichtlicher Blick auf die Entwicklung der Mittelmosel und die Entstehung des Flurbereinigungsgesetzes geworfen.