Die Förderschule als Teil eines direkt und indirekt institutionelle Diskriminierung verübenden Bildungssystems trägt nicht zur Integration der von einer Behinderung betroffenen Subjekte bei. Spätestens seit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen am 26. März 2009 muss es daher für jedes Kind einen Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht geben. Diese Studie möchte erfassen, wie sich der Förderschulalltag unter den Diskriminierungsprozessen tatsächlich darstellt. Ziel ist die Beantwortung der brisanten Frage, ob sich im Rahmen von inklusiver Beschulung Herrschaftsverhältnisse und sich daraus ableitende Diskriminierungsprozesse auflösen würden. Als Analyseperspektive kommt der intersektionale Ansatz zur Anwendung, der komplexe Herrschaftsstrukturen, durch welche Ungleichheitsstrukturen möglicherweise immer wieder generiert und stabilisiert werden, bestmöglich erfassen und analysieren kann.
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