Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,0, Technische Universität Dresden, Veranstaltung: Seminar zum Hypotheken- und Grundschuldrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit behandelt ausführlich die verschiedenen Folgen der Tilgung der gesicherten Forderung sowohl bei Hypothek als auch bei Grundschuld. Die Vergabe von Krediten stellt den Antragsteller oftmals vor große Herausforderungen. Vor allem Kreditinstitute verlangen als Gegenleistung oftmals als Mittel zur Kreditsicherung die "Befugnis, Grund und Boden zur Grundlage von Krediten zu machen", um so die Erfüllung der Forderung zu gewährleisten, sofern ein Schuldner "seiner Verpflichtung zuwider nicht leistet". Kreditvergabe und Kreditsicherung gehen daher in großer Mehrheit der Fälle Hand in Hand. Wirtschaftlich wichtigstes Mittel der Kreditsicherung stellen die Grundpfandrechte, namentlich Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld, dar. Dies ist der Fall, da, ausgehend von einer Auffassung zur Rechtsnatur der Grundpfandrechte, sie darauf gerichtet seien, den Eigentümer zu verpflichten, eine "bestimmte Geldsumme an den Gläubiger des Grundpfandrechts aus dem Grundstück zu zahlen." Im Umkehrschluss bedeutet dies die Belastung eines Grundstücks zugunsten des Kreditgebers. Hier zeigt sich das gemeinsame Charakteristikum der Grundpfandrechte, da das belastete Grundstück nun wiederum dem Gläubiger als Berechtigung zur Befriedigung einer gesicherten Forderung dient. Im Folgenden soll näher auf die Grundpfandrechte Hypothek und Grundschuld eingegangen werden. Aussagen zur Rentenschuld werden nur insoweit getroffen, als dass sie für die Erörterung der Problematik wesentlich sind.
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