Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Völkerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die terroristischen Anschläge auf das US-World-Trade-Center vom 11. September 2001 und der aufkeimende globalisierte Terrorismus stellen eine historische Zäsur und eine gewaltige Herausforderung für das Völkerrecht dar. Erstmals in der Geschichte der Vereinten Nationen wurde das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 "Charta der Vereinten Nationen" auf Grund eines terroristischen Angriffes ausgerufen und vom UN-Sicherheitsrat offiziell gebilligt. Die USA rechtfertigen ihren weltweiten Kampf gegen das Terrornetzwerk der Al-Qaeda und gegen das Talibanregime in Afghanistan mit genau diesem naturgegebenen Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung. Eine völkerrechtliche Rechtfertigung der Anwendung des Artikels 51 "Charta der Vereinten Nationen" soll in dieser Hausarbeit nicht erfolgen und wird deshalb im Verlauf dieser Arbeit als gegeben vorausgesetzt. Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist hingegen die Beachtung der Menschenrechtsstandards beim Kampf gegen den Terrorismus. Terroristische Gewalt stellt für jeden demokratischen Rechtsstaat eine besondere politische Herausforderung dar, wobei immer die Gefahr besteht, dass es dabei zu einer "Aushöhlung rechtsstaatlicher Verfahren und menschenrechtlicher Garantien kommt - als kenne Not kein Gebot" . Das Hauptaugenmerk dieser Hausarbeit liegt daher auf der Frage, ob die Methode der Folter als Ultima Ratio zur Durchsetzung des völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrechtes angewandt werden darf. Angeheizt wurde die Diskussion über den Gebrauch der Folter unter anderem auf Grund der umstrittenen Äußerungen von Professor Michael Wolffsohn, der in einem öffentlichen Interview die Folter oder die Androhung von Folter als eines der legitimen Mittel gegen Terroristen bezeichnete. Darüber hinaus zeigten in jüngster Vergangenheit die Folterbilder von Abu Ghraib und der rechtlose Status der Guantànamo-Inhaftierten, dass vor allem die USA Foltermethoden als legitimes Mittel im Kampf gegen den Terrorismus betrachten und einzusetzen bereit sind.
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