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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Philosophische Fakultät), Veranstaltung: Gewalt in der Frühen Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurde die Folter in den meisten europäischen Staaten zu einem festen Bestandteil offizieller Strafverfahren. Ihr Ablauf war genau festgelegt. Sie sollte in erster Linie der Wahrheitsfindung dienen, mit dem Ziel, das für die Urteilsfindung überaus bedeutende Geständnis zu erzwingen. Die Fülle der…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Philosophische Fakultät), Veranstaltung: Gewalt in der Frühen Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurde die Folter in den meisten europäischen Staaten zu einem festen Bestandteil offizieller Strafverfahren. Ihr Ablauf war genau festgelegt. Sie sollte in erster Linie der Wahrheitsfindung dienen, mit dem Ziel, das für die Urteilsfindung überaus bedeutende Geständnis zu erzwingen. Die Fülle der verschiedenen Folterpraktiken und deren häufige Anwendung zeigen die unglaubliche Grausamkeit und Brutalität des damaligen Rechtssystems, welches sich weder mit unserem heutigen moralischen und ethischen Empfinden noch mit der Rechtssituation des 21. Jahrhunderts vereinen lässt. Insbesondere die frühneuzeitliche Epoche gilt als besonders schrecklich in den Arten und in der Anwendung der Folter. Schon Zeitgenossen übten heftige Kritik an der Rechtslage, wobei diese meist weniger ethischen Ursprungs war, sondern mehr den Wert eines, unter der Folter erlangten, Geständnisses in Frage stellte. Die lang anhaltende Kritik bewirkte, dass es im 18. Jahrhundert zunehmend zu Einschränkungen in den Foltergesetzen und schließlich um 1800 zu deren gänzlicher Abschaffung der Folter kam. Meine Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, auf welche Weise die Folter als Mittel der Wahrheitsfindung in der frühen Neuzeit eingesetzt wurde und wie ihr Einbau in das Rechtssystem erfolgte. Dafür soll im Folgenden zunächst ein historischer Abriss erfolgen, um die Entstehung der Folter und ihre Anwendung als Grundlage vorauszusetzen. Des Weiteren möchte kurz auf die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V.1 eingehen und anschließend möglichst genau die Voraussetzungen herausarbeiten, die eine Folter rechtlich ermöglichten, bis hin zum Folterverlauf und den Folterpraktiken selbst. Abschließend möchte ich noch die Folterbestimmungen schildern, die für den Ausnahmefall der Hexenverfolgungen galten, um dann mit der Abschaffung der Folter am Ende des 18. Jahrhunderts zu enden.

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