Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: gut, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Veranstaltung: Stadtrepubliken? Die Freien und Reichsstädte im Reich, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Städte, die in diesem kurzen Poem des beginnenden 16. Jahrhunderts Erwähnung finden, vereinen bestimmte Charakteristika, die die politischen und gesellschaftlichen Machtmittel der Frühen Neuzeit darstellen. Die Augsburger Pracht spielt zweifellos auf die im Mittelalter entstandenen Sakralbauten an, die bis zum heutigen Tag den Charme und das Prestige der Stadt ausmachen und auf die hohe Frömmigkeit der Erbauer verweisen; mit der Venediger Macht würdigt der unbekannte Poet die wirtschaftliche Bedeutsamkeit der Handelsmetropole an der Adria; in eben diesem ökonomischen Verstehenshorizont ist ebenso das Ulmer Geld zu verstehen, womit auf das reichlich geprägte Münzgeld der Stadt und das florierende Bankwesen verwiesen wird. In den nachfolgenden Ausführungen soll es jedoch um die Städte Nürnberg und Straßburg gehen. Auch wenn die Vermutung naheliegt den Nürnberger Witz mit einer komödiantischen Neigung, einem regen kulturellen Leben und mit profanen Vergnügungen in Verbindung zu bringen, meint der Autor wohl eher die Gewitztheit der Nürnberger Bevölkerung, d.h. die Fähigkeit, Ideen gewinnbringend umzusetzen. Durch die "[...] zentrale Lage innerhalb des europäischen Verkehrsnetzes und eine hohe Konzentration kluger Köpfe [...]"2 hatte Nürnberg dazu die denkbar besten Voraussetzungen. Mit den Straßburgern Geschützen versinnbildlicht der Autor die Wehrfähigkeit und die strategische Wichtigkeit der elsässischen Stadt. "Mit seinen Mauern, Türmen und gedeckten Brücken [übernahm Straßburg] die Wacht am Rhein."3 Diese Gegebenheiten verdankten sich dem scheinbar symbiotischen Verhältnis zwischen Reichsoberhaupt und städtischer Führung. Ausgestattet mit bestimmten Rechten und Privilegien, welche vom Kaiser verliehen wurden, konnten die Städte expandieren und wurden dadurch zu eigenständigem politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Handeln befähigt. Dieses Handeln wiederum kam dem Kaiser und dem Reich zugute, worauf von herrschaftlicher Seite aus mit neuen Rechten geantwortet wurde. Beide Städte - bedeckt man ihre Titulatur als Freie und Reichsstadt - waren lange Zeit Nutznießer dieser Symbiose. Sie konnten "frei" und weitgehend "selbstständig" im Rechtsverband des Heiligen Römischen Reiches agieren.[...] 2 Vgl. dazu: http://www.nuernbergerwitz.eu/de/ausstellung.php. 3 ANDREAS, Willy: Straßburg an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit, Leipzig 1940, Seite 16.
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