Die vorliegende Ausgabe der Zeitschrift für Menschenrechte behandelt unterschiedliche Aspekte des großen Themas "Freiheit der Wissenschaften". Janika Spannagel legt Hintergründe und Spielarten von Wissenschaftsfeindlichkeit dar und diskutiert ihre Auswirkungen auf den Stellenwert und die Freiheit von Wissenschaften in liberalen Demokratien. Katrin Kinzelbach wiederum wirft die Frage auf, welche Risiken mit der Institutionalisierung der Wissenschaft bei Kooperationen mit autokratisch regierten Staaten einhergehen und welche Verantwortung und Möglichkeiten Universitäten haben, hier Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Wie eng die Grenzen sind, wird gerade anhand der grenzübergreifenden Wissenschaftskooperation mit der Volksrepublik China deutlich. Eigens in einem Beitrag erläutert Alexandra Kaiser neuere Verhaltenskodizes für chinesische Wissenschaftler*innen und untersucht, wie sich die staatliche Forderung nach individuellem Gehorsam dort auf die Wissenschaftsfreiheit auswirkt. Aus einem methodischen Blickwinkel stellt anschließend Lars Lott den Varieties of Democracy (V-Dem)-Datensatz vor und erläutert anhand des Academic Freedom Index (AFI) die Vor- und Nachteile von Erfassungen von Menschenrechtsverletzungen, die auf Befragungen von Expert:innen beruhen. Der AFI versucht, das Menschenrecht auf Wissenschaftsfreiheit international quantitativ-vergleichend zu erfassen. Anschließend entwickelt Klaus D. Beiter meinungsstark seine anti-neoliberale Kritik an dem internationalen Universitätsbetrieb und seinen Auswirkungen auf die Wissenschaftsfreiheit. Um Barrieren für Promovierende mit Behinderungen in der Wissenschaft geht es dann in dem Forumsbeitrag von Karoline Rhein, Jana F. Bauer und Mathilde Niehaus. In der Rubrik "Profile" stellt Frank Albrecht des Weiteren die "Philipp Schwartz-Initiative" für verfolgte Wissenschaftler:innen vor, und Christoph Bohlens legt Empfehlungen von Transparency International Deutschland zur Prävention von Korruption an Hochschulen in Deutschland dar. "Außer der Reihe" befindet sich ein Beitrag eines Autor*innen-Teams des Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval). Es hat für den Bereich der Privatsektor- und Finanzsystementwicklung untersucht, ob Projekte der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands menschenrechtlichen Standards und Prinzipien genügen. Abgeschlossen wird die zfmr-Ausgabe mit einer Rezension von Sabine Berghahn über das Buch "Die Kopftuchdebatte. Verfassungsrecht und Sozialwissenschaften" von Wolfgang Hecker.
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