Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13 Punkte, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Freirechtsbewegung entstand in der Zeit des Pandektenrechts, in der Rechtspositivismus und Begriffsjurisprudenz herrschten. Diese Bewegung zu beschreiben ist schwierig und eine eindeutige Eingrenzung ist bis heute nicht gelungen. Deshalb erscheint das Schrifttum der Bewegung als sehr umfangreich und über die eigentlichen Quellen herrscht Unklarheit. Das ist wohl auch der Grund für die stark auseinandergehenden Meinungen über Bezeichnung, Grundrichtung, Ziele und Methode des ,,Freirechts".1 Diese Vermengung verschiedenster Anliegen (psychologische, soziologische, positiv-rechtliche, politische) erschwert weiter das Erfassen der Lehre.2 Um dennoch den freirechtlichen Ideenkomplex darlegen zu können, versuchte Kanigs durch die Einteilung in fünf Gruppen3 einen Annäherungswert zu schaffen, obwohl ihm bewusst war, dass die Lehrmeinung vieler Autoren durchaus nicht nur einer Gruppe zuzuordnen ist.4 Larenz will nur Subjektivismus und Voluntarismus als Wesenszüge freirechtlicher Gesinnung gelten lassen, wobei jedoch neben diesem wichtigen Kriterium andere wesentliche Züge vernachlässigt werden.5 Andere wiederum unterscheiden nur nach allgemein und extrem freirechtlichen Ansichten.6 Allen gemein ist ihr Kampf gegen die Begriffsjurisprudenz und den Rechtspositivismus mit seiner Lehre von der Lückenlosigkeit des Gesetzes, sowie ihr Ringen um die Erkenntnis des Verhältnisses von Richter und Gesetz, Gesetz und Recht im Lichte der Gerechtigkeit. Ich will mit diesem Aufsatz versuchen, einen differenzierenden Überblick über die Fassetten des Freirechts zu geben ohne eine Wertung was ,,gut" oder ,,schlecht" war vorzunehmen. [...]