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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Hochschule Aalen (TaxMaster), Veranstaltung: Internationales Steuerrecht und Konzernsteuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Rechtsfolgen einer Funktionsverlagerung zu beschreiben und anschließend die Funktionsverlagerung des Vertriebs in einem Konzern anhand eines Fallbeispiels darzustellen. Die zunehmende Veränderung der Wirtschaftsstruktur und die Globalisierung zwingen Konzerne sich an die veränderten strukturellen Gegebenheiten anzupassen. Um dauerhaft wettbewerbsfähig zu…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Hochschule Aalen (TaxMaster), Veranstaltung: Internationales Steuerrecht und Konzernsteuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Rechtsfolgen einer Funktionsverlagerung zu beschreiben und anschließend die Funktionsverlagerung des Vertriebs in einem Konzern anhand eines Fallbeispiels darzustellen. Die zunehmende Veränderung der Wirtschaftsstruktur und die Globalisierung zwingen Konzerne sich an die veränderten strukturellen Gegebenheiten anzupassen. Um dauerhaft wettbewerbsfähig zu bleiben, können sich Konzerne nicht mehr nur auf den nationalen Markt verlassen, sondern müssen auch international agieren, um auch diese Märkte zu erschließen. Konzerninterne Umstrukturierungen haben oft zur Folge, dass einzelne Wirtschaftsgüter, aber auch ganze Funktionen grenzüberschreitend übertragen werden. Für eine Verlagerung von Vertriebsfunktionen im Konzern kann es verschiedene betriebswirtschaftliche Gründe geben. Als zentraler Grund ist die Senkung der Konzernsteuerquote anzugeben, die durch die Verlagerung der Vertriebsmarge von einem Hochsteuerland in ein Niedrigsteuerland herbeigeführt werden kann. Außerdem können geringere Vertriebskosten im Ausland, Standortvorteile, mögliche Investitionsförderungen oder Kundennähe eine Rolle spielen. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 FVerlV ist eine Funktion eine Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von Personal in bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden. Es ist irrelevant, ob eine Geschäftstätigkeit nur konzernintern erbracht wird, da ein Tätigwerden gegenüber unverbundenen Marktteilnehmern nicht erforderlich ist. § 1 Absatz 1 Satz 2 FVerlV beschreibt eine Funktion als einen organischen Teil eines Unternehmens, ohne dass ein Teilbetrieb im steuer-lichen Sinn vorliegen muss.