Anders als die Bürgschaft ist die nicht minder bedeutsame Garantie rechtsordnungsübergreifend bislang nahezu ungeregelt und muss zunächst dogmatisch ausgeformt werden. Selbst dann jedoch bleibt es bei nur schwer zu lösenden Abgrenzungsschwierigkeiten, insbesondere da sich bereits seit längerer Zeit das geschriebene und das tatsächlich praktizierte Recht der Personalsicherheiten voneinander entfernen. Christian Förster schlägt einen neuen Weg vor: die Fusion von Bürgschaft und Garantie als einheitlicher Tatbestand. Auf dessen Grundlage sind Differenzierungen nur mehr dort nötig, wo sich tatsächlich rechtserhebliche Unterschiede ergeben. Eine eingehende Ausarbeitung auf breiter rechtsvergleichender Grundlage zeigt, dass sich darüber hinaus eine gemeinsame Regelung treffen lässt, die nicht nur systematisch überzeugender ist, sondern vor allem auch den Bedürfnissen der Rechtswirklichkeit entgegenkommt. Geboren 1972; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen; 2002 Promotion; 2009 Habilitation; Privatdozent an der Universität Tübingen; derzeit Lehrstuhlvertretung an der TU Dresden.
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