Anselm von Canterbury legte im 2. und 3. Kapitel seines Werkes "Proslogion" (abgekürzt P), das vermutlich in den Jahren 1077/78 verfasst wurde, einen Beweis für die Existenz Gottes vor. Anselm sprach in seinem Namen und in dem seiner benediktinischen Glaubensbrüder Gott als dasjenige an, von dem nichts Größeres gedacht werden kann. Während er im PII die Existenz-in-Wirklichkeit von demjenigen, von dem nichts Größeres gedacht werden kann nachweist, zielt sein Beweis aus PIII darauf ab zu zeigen, dass es nicht einmal denkbar ist, dass dasjenige von dem nichts Größeres gedacht werden kann nicht in Wirklichkeit existiert. Beide Beweise gelten jeweils als ontologischer Gottesbeweis - Der Beweis aus Proslogion III wird zudem als modaler Gottesbeweis angesprochen. Anselms frühester Kritiker war der Mönch Gaunilo von Marmoutiers. Dieser unterzog in seiner Schrift "Quid ad haec respondeat quidam pro insipiente" (=Was jemand anstelle des Toren hierauf erwidern könnte; abgekürzt LPI) die Beweise aus PII und PIII einer eingehenden Untersuchung. Sein Ziel war es nicht, die Gottesbeweise Anselms zu entkräften, wohlmöglich sogar, um die Nicht-Existenz Gottes zu postulieren, sondern es ging Gaunilo um die Formulierung einer konstruktiven Kritik, auf dessen Basis eine stärkere Begründung der ontologischen Gottesbeweise möglich wäre. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Kritik Gaunilos am modalisierten Gottesbeweis Anselms auseinander. Das Hauptziel ist es, ein fundiertes Verständnis seiner Kritik zu gewinnen. Handelt es sich hierbei um eine destruktive oder um eine konstruktive Kritik? Zweifelt er die Undenkbarkeit der Nicht-Existenz Gottes an oder (lediglich) die Beweisführung Anselms? Legen Gaunilo und Anselm hinsichtlich der Begriffe "Undenkbarkeit" und "Unverstehbarkeit" dieselben Bedeutungen zugrunde oder nicht - sprich: reden sie im schlimmsten Fall aneinander vorbei? Zur Klärung dieser Fragen ist es unerlässlich die kritischen Überlegungen Gaunilos hinsichtlich PIII richtig erfassen zu können. Zu diesem Zweck wird eine Rekonstruktion der argumentativen Passagen aus LPI [7] erstellt. Darüber hinaus soll eine Antwort auf die Frage gegeben werden, warum Gaunilo in LPI [7] einen sogenannten Sprecherwechsel vollzieht. Dieser hat u. a. J. SCHERB dazu veranlasst, von der Standarteinteilung des LPI durch F. S. SCHMIDT abzuweichen und den siebenten Abschnitt in zwei eigenständige Kapitel zu unterteilen.
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