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Ergeben sich nach Abschluss eines Versicherungsvertrags neue Umstände, die den Eintritt eines Versicherungsfalls oder die Vergrößerung des dabei entstehenden Schadens wahrscheinlicher machen, so stellen sie eine Gefahrerhöhung dar. Das Buch stellt den gegenwärtigen Erkenntnisstand zu den Voraussetzungen einer Gefahrerhöhung dar und behandelt die vielfältigen Streitfragen, die das reformierte Recht hinsichtlich der Rechtsfolgen ungelöst gelassen hat. In diesem Zusammenhang werden auch einige Sondervorschriften besprochen, insbesondere § 57, § 132 Abs. 1, § 158, § 181 und § 194 Abs. 1 S. 2 VVG.…mehr

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Produktbeschreibung
Ergeben sich nach Abschluss eines Versicherungsvertrags neue Umstände, die den Eintritt eines Versicherungsfalls oder die Vergrößerung des dabei entstehenden Schadens wahrscheinlicher machen, so stellen sie eine Gefahrerhöhung dar. Das Buch stellt den gegenwärtigen Erkenntnisstand zu den Voraussetzungen einer Gefahrerhöhung dar und behandelt die vielfältigen Streitfragen, die das reformierte Recht hinsichtlich der Rechtsfolgen ungelöst gelassen hat. In diesem Zusammenhang werden auch einige Sondervorschriften besprochen, insbesondere § 57, § 132 Abs. 1, § 158, § 181 und § 194 Abs. 1 S. 2 VVG. Aus der differenzierten Betrachtung heraus werden vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten erörtert und Lösungsvorschläge angeboten. Ein vergleichender Blick auf die Principles of European Insurance Contract Law (PEICL) rundet die Untersuchung ab. Das Werk wendet sich vor allem an die Wissenschaft aber auch an Praktiker, die Versicherungsbedingungen gestalten oder auslegen.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Professor Dr. Helmut Gründl übernahm 2010 die neu geschaffene Stiftungsprofessur für Versicherungswesen, Versicherungsaufsicht und Versicherungsregulierung an der Goethe-Universität in Frankfurt. Im Mittelpunkt der Forschung und Lehre Gründls steht das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen, insbesondere auch im Hinblick auf eine wertorientierte Steuerung und Risikokapitalallokation. Zudem publizierte er über Altersvorsorgeentscheidungen und -produkte. Außerdem ist er Geschäftsführender Direktor des International Center for Insurance Regulation (ICIR). Stephanie Reinhardt wurde 1985 in Nordhausen geboren. Von 2004 bis 2009 studierte sie Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität in Halle/Saale. Im Anschluss machte sie bis 2011 ihr Referendariat in Brandenburg und arbeitete danach als Referentin beim Städte- und Gemeindebund Brandenburg, bevor sie von 2012 bis 2014 an der Freien Universität Berlin bei Prof. Dr. Armbrüster am Lehrstuhl für Bürgerliches Reccht als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig war und an ihrer Dissertation schrieb. Seit 2015 arbeitet sie als Richterin auf Probe in Berlin. Prof. Dr. Helmut Schirmer 1940 geboren in Berlin; Studium der Rechtswissenschaft in Berlin, Innsbruck, Hamburg und Freiburg im Breisgau; 1. und 2. Staatsexamen in Berlin 1962 und 1968; Promotion (1966) und Habilitation (1972) an der Freien Universität Berlin: Betreuer Prof. Dr. Karl Sieg; 1972 Ernennung zum Universitätsprofessor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin; 1976/77 und 1978/79 Vertretung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau; 1979 Ablehnung eines Rufes auf eine Professur an der Universität Freiburg im Breisgau; 1988-2010 Mitglied im Vorstand des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft ; 1989-2004 Mitglied im Versicherungsbeirat beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, zunächst Berlin, danach Bonn (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht); 2000-2004 Mitglied in der Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts in Deutschland. Im Ruhestand seit 1. April 2007 Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, geb. am 23. September 1947 in Bad Harzburg, hat an der Universität Göttingen Rechtswissenschaften studiert und im Jahre 1982 über ein Thema aus dem Kartellrecht (Antitrust) bei Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga promoviert. Im Jahre 1986 schloss sich die Habilitation über das Thema "Der private Versicherungsvertrag zwischen Recht und Markt", ebenfalls betreut von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga an. Es folgten Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Münster, München, Tübingen und Bielefeld. Im Jahre 1990 Ruf an die Universität Würzburg auf eine C-3-Stelle. Im Jahre 1991 Ruf auf eine C-4-Professur an der Universität in Passau. Im Jahre 1993 Ruf auf eine C-4-Professur an die Humboldt-Universität zu Berlin. Im Jahre 2005 Ruf auf eine C-4-Professur an die Universität Hamburg (abgelehnt). Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski hat einen Forschungsschwerpunkt im Bereich des Privatversicherungs- und Kapitalmarktrechts. Er ist Herausgeber des Praxiskommentars zum VVG (zusammen mit Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer), Verlag LexixNexis. Darüber hinaus ist er Kommentator im Bruck/Möller sowie im Handbuch für Versicherungsrecht, herausgegeben von Beckmann/Matusche-Beckmann. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift Verbraucher und Recht, verantwortlich für den Bereich Versicherungsrecht sowie Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats bei dem Bund der Versicherten. Eine vollständige Übersicht seiner Publikationen finden Sie unter: http://schwintowski.rewi.hu-berlin.de/ Berlin, im August 2010 Prof. Dr. Christian Armbrüster: Der Autor (Jahrgang 1964) legte nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Mainz und Genf 1988 das Erste Staatsexamen in Mainz ab; das Zweite Staatsexamen folgte in Berlin 1991. Die anschließende, von Jürgen Prölss betreute privatversicherungsrechtliche Promotion an der Freien Universität Berlin ist dem Thema "Der Schutz von Haftpflichtinteressen in der Sachversicherung" (Duncker &Humblot Verlag, 1994) gewidmet. In seiner Habilitationsschrift befasst der Autor sich mit dem Gesellschaftsrecht ("Die treuhänderische Beteiligung an Gesellschaften", Carl Heymanns Verlag, 2001). Diese Arbeit wurde mit dem Helmut Schippel-Preis ausgezeichnet. Sein akademischer Werdegang führte den Autor im Jahr 2000 zunächst auf den Lehrstuhl für Privatrecht I an der damals neu gegründeten Bucerius Law School in Hamburg. Seit 2004 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht an der Freien Universität Berlin. Die Forschungsschwerpunkte betreffen neben dem Privatversicherungsrecht das Bürgerliche Recht (insbesondere Allgemeiner Teil des BGB und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sowie das Gesellschaftsrecht, ferner das Internationale Privatrecht sowie das Kulturgüterschutzrecht. Im Privatversicherungsrecht ist der Autor unter anderem am Standardkommentar zum VVG von Prölss/Martin, am Münchener Kommentar zum VVG sowie am Versicherungsrechts-Handbuch und dem Handbuch des Versicherungsaufsichtsrechts beteiligt; hinzu kommen zahlreiche Aufsätze. Sein aktuelles Schriftenverzeichnis ist im Internet abrufbar unter Von 2007 bis 2013 nahm er ein zweites Hauptamt als Richter am Kammergericht wahr, wo er dem II. Zivilsenat mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht angehört. Als Sachverständiger hat er verschiedentlich Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben in Ausschüssen des Deutschen Bundestages (Rechtsausschuss; Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Ausschuss für Gesundheit) ausgearbeitet. Der Autor ist unter anderem Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn, des Versicherungswissenschaftlichen Netzwerks Berlin, des Beirats der Hamburger Gesellschaft zur Förderung des Versicherungswesens mbH, des Beirats der ARGE Versicherungsrecht im Deutschen AnwaltVerein, des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, des Beirats der Juristischen Gesellschaft zu Berlin sowie des Beirats des Italienzentrums der Freien Universität Berlin. Er ist Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes. Prof. Dr. Horst Baumann ist dem Verlag Versicherungswirtschaft seit seiner Dissertation von 1968 "Leistungspflicht und Regress des Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" als Autor verbunden. Er hat mehrere weitere Monographien im Verlagsprogramm veröffentlicht, u.a. "Der VVaG mit kooptierter Vertreterversammlung" (1986). In der Zeitschrift Versicherungsrecht hat er zahlreiche Aufsätze publiziert, z.B. "Zur Inhaltskontrolle von Produktbestimmungen in Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingen" (VersR 1991, 490-497) und "Die Überwindung des Trennungsprinzips durch das Verbot des Abtretungsverbots in der Haftpflichtversicherung" (VersR 2010, 984-992). In der von ihm als Mitherausgeber begründeten "Berliner Reihe" des Verlags finden sich u.a. etliche Dissertationen seiner Schüler. Das Werk von Prof. Baumann umfasst vielfältige weitere Publikationen auf den Gebieten des Versicherungsrechts sowie auch des allgemeinen Zivilrechts und des Gesellschaftsrechts. Hervorgehoben sei die Kommentierung der Haftpflichtversicherung im Berliner Kommentar zum VVG. Einen Schwerpunkt der aktuellen Tätigkeit bildet die Kommentierungsarbeit im Rahmen der 9. Auflage des "Bruck/Möller, Großkommentar zum VVG", zu dessen Herausgebern Prof. Baumann zugleich gehört. Prof. Baumann war nach der Habilitation ab 1972 zunächst Professor für "Bürgerliches Recht, Handels-, Zivilprozess- und Versicherungsrecht" an der FU Berlin, anschließend von 1982 bis 2003 Inhaber des Lehrstuhls für "Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Versicherungsrecht" an der TU Berlin bei gleichzeitiger Mitgliedschaft an der FU. Nach Eintritt in den formellen "Ruhestand" ist er weiterhin in Forschung und Lehre tätig. Außerdem ist er als Rechtsanwalt auf seinen Spezialgebieten aktiv und als solcher z.B. Mitglied im Fachanwaltsausschuss für Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin. Der Verbindung zur Wirtschaftspraxis ist zusätzlich seine mehrjährige Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft, seine langjährige Mitgliedschaft im Vorstand der Abteilung Privatversicherungsrecht des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft sowie im Beirat des früheren Bundesaufsichtsamtes für Versicherungswesen förderlich. Er gehörte zudem nach der Wiedervereinigung Deutschlands und Berlins zu den Initiatoren und Impulsgebern des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft an den Berliner Universitäten. Das Engagement in zahlreichen weiteren wissenschaftlichen Vereinigungen und der Kontakt zu in- und ausländischen Kollegen runden die Aktivitäten ab.