Die Arbeit untersucht die Relation zwischen Rechtsnormativität und Rechtstatsächlichkeit auf der Grundlage des Positivismus von Hans Kelsen und des Nichtpositivismus von Robert Alexy. In Anlehnung an die Parallelitätsthese erörtert der Autor die Konstitutivität des Rechtlichen, indem er die Konstituierungs- und Existenzweise von Rechtsnormen und Rechtstatsachen gründlich analysiert. Er plädiert für die Bedeutung eines Rechtstatsachenbegriffs in der Rechtstheorie und für seine Parallelität zum Normbegriff. Ein wesentliches Ergebnis der Untersuchung besteht in der Erkenntnis, dass Rechtstatsachen sowohl Bedingung als auch Verwirklichung der rechtlichen Geltung sind.
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