Die gGmbH gewinnt als neuere Gestaltungsform im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts immer größere Bedeutung. Obgleich sie keine eigenständige Rechtsform bildet, sondern auf der klassischen GmbH aufbaut, ist die gGmbH ein Gestaltungsmittel besonderer Art: Sie verbindet die Flexibilität der Kapitalgesellschaft mit der dauerhaften Absicherung der Satzungszwecke und der gemeinnützigen Mittelverwendung. Das neue Erbschaftsteuerrecht sowie aktuelle Änderungen des GmbH-Rechts (MoMiG) sind bereits berücksichtigt.
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