Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13 Punkte, Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Hildesheim (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges (1945) waren sich führende Kräfte in Europa darüber im Grundsatz einig, dass es notwendig sein würde, dass das Nachkriegseuropa die einfache Rekonstruktion der einzelstaatlichen Vorkriegsstrukturen vermeiden müsse. Verschiedenste Personen und Gruppierungen forderten als Konsequenz aus teilweise Jahrhunderte währenden zwischenstaatlichen Feindschaften u.a. eine gemeinsame europäische Regierung, ein Parlament und eine Armee. Bereits 1946 sprach sich der ehemalige britische Premierminister Winston Churchill dafür aus, dass ein „Europarat“ als Vorstufe zur Entstehung der „Vereinigten Staaten von Europa“ gebildet werden sollte. Diese Ansätze führten 1949 zur Gründung des Europarates. Am 27.07.1952 trat der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS/Montanunion) in Kraft. Die Römischen Verträge, welche die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) umfassen, traten zum 1.1.1958 in Kraft. EWG, EURATOM und EGKS bildeten zusammen die Europäischen Gemeinschaften (EG). An diese supranationalen Organisationen traten die Mitgliedsstaaten Hoheitsrechte ab. Somit schlossen sich die europäischen Staaten, im Übrigen zumeist auf deutsch-französische Initiative hin, zumindest im wirtschaftlichen Bereich enger zusammen. Dies geschah auch unter dem Aspekt, den beträchtlichen Schaden des Krieges gemeinsam zu beheben. Auf anderen Gebieten wurden jedoch weniger Fortschritte erreicht. So kam eine Zusammenarbeit auf außen- und verteidigungspolitischer Ebene nicht zustande. Die geplante Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) sowie die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) konnten (bis auf den Wirtschaftsbereich) nicht realisiert werden. Jedoch wurde auf verteidigungspolitischer Ebene 1954, hervorgehend aus der 1948 gegründeten Westunion, die Westeuropäische Union (WEU) gegründet. Ziel der WEU ist die Gewährleistung der Sicherheit der Mitgliedstaaten durch automatischen Beistand. Die WEU soll den europäischen Pfeiler der NATO bilden.7 De facto war die Bedeutung der WEU neben der NATO eher als gering einzuschätzen.