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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Jur. Punkte (gut), Universität zu Köln (Institut für Bankrecht), Veranstaltung: Vorbereitungsseminar im Zivilrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem Beginn des digitalen Zeitalters um die Jahrtausendwende gewinnt der Verkauf von Geräten mit bereits integrierten digitalen Komponenten zwar zunehmend an Bedeutung, doch enthielt das jeweilige Kaufvertragsrecht der EU-Mitgliedstaaten zumeist noch keine Spezialregelungen hierfür. Im Mai 2019 haben…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Jur. Punkte (gut), Universität zu Köln (Institut für Bankrecht), Veranstaltung: Vorbereitungsseminar im Zivilrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem Beginn des digitalen Zeitalters um die Jahrtausendwende gewinnt der Verkauf von Geräten mit bereits integrierten digitalen Komponenten zwar zunehmend an Bedeutung, doch enthielt das jeweilige Kaufvertragsrecht der EU-Mitgliedstaaten zumeist noch keine Spezialregelungen hierfür. Im Mai 2019 haben allerdings das Europäische Parlament und der Rat zur Stärkung des Verbraucherschutzes und als Beitrag zur Verwirklichung eines ordnungsgemäß funktionierenden digitalen EU-Binnenmarktes, wobei der Aufbau eines solchen Binnenmarktes einen wesentlichen Teil der digitalen Binnenmarktstrategie der Europäischen Kommission darstellt, eine bis zum 1. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzende und hierbei weitgehend vollharmonisierende Richtlinie zum Warenkauf (WKRL) verkündet. Nach Art. 4 dieser Richtlinie dürfen die Mitgliedstaaten bei einem solchen Harmonisierungsgrad in ihrem nationalen Recht, sofern diese Richtlinie nichts anderes bestimmt, keine von den Bestimmungen dieser Richtlinie abweichenden Vorschriften, die insbesondere die Höhe des Verbraucherschutzniveaus betreffen, aufrechterhalten oder erlassen. Diese WKRL, die das EU-Verbraucherkaufrecht reformiert und den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen regelt, soll ab dem 1. Januar 2022 die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie von 1999 ablösen, wobei die EU-Mitgliedstaaten zugleich ihr eigenes Umsetzungsgesetz anzuwenden haben. Diese WKRL, die das EU-Verbraucherkaufrecht reformiert und den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen regelt, soll ab dem 1. Januar 2022 die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie von 1999 ablösen, wobei die EU-Mitgliedstaaten zugleich ihr eigenes Umsetzungsgesetz anzuwenden haben. Ein einst von der Bundesregierung entworfenes und nun am 25. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt offiziell verkündetes Kaufrechtsnovellierungsgesetz, das entsprechend den Vorgaben der WKRL unter anderem den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen reguliert, soll in dieser Arbeit in einigen ausgewählten Punkten näher beleuchtet werden.