Die gerichtliche Kontrolle von Pflichtteilsverzichtsverträgen erfordert dogmatisch und methodisch fundierte Maßstäbe, die ihren Ausgangspunkt im Normzweck des Pflichtteilsrechts finden. Der Autor stellt dabei den Schutz des Pflichtteilsberechtigten in den Mittelpunkt seiner Arbeit. Er erklärt das Pflichtteilsrecht des Ehegatten und Kindes teleologisch mit dem Prinzip der Vertrauenshaftung und erkennt in ihm insbesondere den Zweck des Ausgleichs ehe- und familienbedingter Nachteile. Hierdurch verleiht er der Förderung familiärer Solidarität und dem Schutz der Familie, die dem Pflichtteilsrecht durch das BVerfG als Normzwecke zugemessen wurden, dogmatische Konturen, die für die Ausformung gerichtlicher Kontrollmaßstäbe fruchtbar gemacht werden können. Auf dieser Grundlage tritt er für eine Harmonisierung mit den Kontrollmaßstäben ein, die nach dem BGH auf Eheverträge Anwendung finden. Er plädiert für eine gerichtliche Kontrolle zur Gewährleistung prozeduraler und materialer Vertragsgerechtigkeit, die für die Zeit des Vertragsschlusses (Wirksamkeitskontrolle) und für die Zeit der gelebten Vertragspraxis nach Vertragsschluss (Ausübungskontrolle) durchzusetzen sind.
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