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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 8, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Völkerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit wird die Problematik des Themas anhand der geschichtlichen Entwicklung und der Resolutionspraxis der Vereinten Nationen bis hin zur heutigen Aktualität nahebringend erläutert. In der vorliegenden Arbeit wird dem erweiterten Interventionsbegriff der Vorrang gegeben, der eine Trennung zwischen rechtmäßiger und rechtswidriger Einflussnahme…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 8, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Völkerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit wird die Problematik des Themas anhand der geschichtlichen Entwicklung und der Resolutionspraxis der Vereinten Nationen bis hin zur heutigen Aktualität nahebringend erläutert. In der vorliegenden Arbeit wird dem erweiterten Interventionsbegriff der Vorrang gegeben, der eine Trennung zwischen rechtmäßiger und rechtswidriger Einflussnahme hervorhebt. Noch vor über 215 Jahren herrschte die Vorstellung, dass Staaten politische oder wirtschaftliche Zielsetzungen international mit Gewalt, Zwang oder Druck rechtswirksam durchsetzten konnten. Kein Staat musste seine Interessendurchsetzung durch Anwendung von Gewalt oder Druck rechtfertigen. Inzwischen hat sich das Bild geändert. Die Geschichte des Interventionsverbots zeigt einerseits eine Wandelbarkeit und andererseits eine Beständigkeit des Prinzips. Es fügt sich den Gegebenheiten an, auch wenn bis heute noch kein Katalog erstellt wurde, der ein Interventionsverbot kategorisch festschreiben würde. Der Stellenwert hat demnach nicht an Wert verloren. Die Einsicht in die Notwendigkeit einer Regelung in Form des Interventionsverbots ist inzwischen allgemein anerkannt.

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