Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Universität Hildesheim (Stiftung), Sprache: Deutsch, Abstract: Viele Menschen mit einer psychischen Erkrankung leben heutzutage in der Gemeinde und nehmen, soweit es ihnen möglich ist, an dem gesellschaftlichen Leben teil, wobei keine Verdrängung dieser Menschen mehr stattfindet. Vielmehr hat eine fast vollständige Partizipation stattgefunden. Das Sozialgesetzbuch I § 10 besagt, dass "Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, ... unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe [haben] (...)" (Stascheit 2008, S. 77). Diese Hilfen sind zu gewähren, damit sich die körperlich, geistig oder seelisch behinderten selbst entwickeln können und so weit wie möglich von Hilfen unabhängig werden. Weiter heißt es in § 10 Absatz 4 des SGB I, dass "ihre Entwicklung zu fördern [ist] und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern [sei]" (Stascheit 2008, S. 77). Diese Integration von u.a. psychisch kranken Menschen fand jedoch nicht immer mit dem gleichen Selbstverständnis wie heute statt, sondern in der Geschichte der Psychiatrie war die räumliche Isolierung und Ausgrenzung psychisch kranker Menschen üblich und bei einem Großteil der Gesellschaft akzeptiert und anerkannt. Gegenstand dieser Arbeit soll deshalb "Die geschichtliche Entwicklung der Psychiatrie in Deutschland mit Schwerpunkt auf die Sozial- und Gemeindepsychiatrie" sein.
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