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Die Gesellschafterversammlung bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der offenen Handelsgesellschaft (eBook, PDF) - Ringel, Andrea Katrin
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Hochschule RheinMain, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der innergemeinschaftlichen Willensbildung der Personengesellschaften. Im Einzelnen wird dabei auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die offene Handelsgesellschaft eingegangen. Obwohl das HGB einen höheren Grad an Organisation der Willensbildung aufweist, gehen dessen Regelungen nicht nennenswert über diejenigen des BGB hinaus, so dass die Rechtslage bezüglich der Beschlüsse in beiden Gesellschaftsformen weitestgehend…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Hochschule RheinMain, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der innergemeinschaftlichen Willensbildung der Personengesellschaften. Im Einzelnen wird dabei auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die offene Handelsgesellschaft eingegangen. Obwohl das HGB einen höheren Grad an Organisation der Willensbildung aufweist, gehen dessen Regelungen nicht nennenswert über diejenigen des BGB hinaus, so dass die Rechtslage bezüglich der Beschlüsse in beiden Gesellschaftsformen weitestgehend übereinstimmt. In der folgenden Darstellung wird deshalb nur zwischen OHG und GbR unterschieden, soweit dies unbedingt erforderlich ist. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die eingangs erwähnten Defizite im Recht der Personengesellschaften aufzuzeigen und die damit verbundenen Probleme im Hinblick auf die Beschlussfassung zu verdeutlichen. Die Ausführungen sollen im Ergebnis den Personengesellschaftern eine Hilfestellung bei der Vertragsgestaltung bieten und deutlich machen, wofür und zu wessen Schutz ergänzende gesellschaftsvertragliche Regelungen in Bezug auf die Willensbildung innerhalb der Gesellschaft benötigt werden. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf dem Stimmrecht als höchstpersönliches Mitgliedschaftsrecht, sowie der Entscheidungsfindung durch Mehrheitsbeschluss liegen. Nur am Rande sind die Mängel eines Gesellschafterbeschlusses Gegenstand der vorliegenden Arbeit.