Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1,3, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach jahrelanger kontroverser Debatte beschloss der Bundestag Anfang März 2015 mit großer Mehrheit die Einführung einer Frauenquote. Bereits Ende 2013 im Koalitionsvertrag festgeschrieben, verwirklicht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig eines ihrer Hauptprojekte und schafft es damit, ein Thema durchzubringen, über welches zwar lange und viel geredet, jedoch so gut wie nie etwas entschieden wurde. Die Quote, die ab 2016 für 108 börsendatierte Großunternehmen gelten soll, schreibt einen 30 prozentigen Anteil an weiblichen Mitgliedern in Aufsichtsräten vor. Plätze, die nicht mit Frauen besetzt werden können, bleiben leer. Weitere 3500 Unternehmen werden verpflichtet, Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils für die obersten Management-Etagen vorzulegen. Bislang sind Frauen in den Top-Etagen unterbesetzt und haben es insgesamt schwerer, sich für hochdatierte Stellen in Position zu bringen. In dieser Kurzarbeit soll nachfolgend erläutert werden, um was es sich bei einer gesetzlichen Quote handelt, wie hoch der derzeitige Stand von Frauen in Führungspositionen in Deutschland ist und ob eine gesetzliche Quote, nach Auswertung von Pro-und Kontraargumenten, sinnvoll erscheint. Knapp 43 Millionen Menschen in Deutschland sind erwerbstätig. Der Frauenanteil am gesamten Arbeitsmarkt steigt seit Jahren kontinuierlichan und befindet sich, verglichen mit den Beschäftigungszahlen von Männern, schon nah am Gleichgewicht. Hielten Frauen im Jahr 1992 nur 42% aller Stellen am Arbeitsmarkt, waren es 2002 schon fast 45% und im Jahr 2012 gut 46%. Diese Entwicklung lässt sich jedoch nicht erkennen, wenn es um Führungspositionen in größeren Unternehmen geht. Bereits ab 10 Mitarbeitern halbiert sich der führende Frauenanteil und vor allem Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern verzeichnen nur noch geringe Quoten um 8,7%.
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