Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe, früher: Berufsakademie Karlsruhe (Fachrichtung Versicherung), Sprache: Deutsch, Abstract: Unfälle passieren zu jeder Zeit und überall. Durch die stetig zunehmende Entwicklung von Technik und Straßenverkehr werden die Unfallgefahren häufiger und größer. Presse, Rundfunk und Fernsehen berichten täglich von Verkehrs- und Berufs- sowie Freizeitunfällen.1 Viele Unfälle verlaufen glimpflich. Häufig werden die Betroffenen aber so schwer verletzt, dass sie vorübergehend oder gar auf Dauer ihrem Beruf, ihrem Haushalt und ihren gewohnten Freizeitaktivitäten nicht mehr oder nur eingeschränkt nachgehen können. Zur Absicherung von finanziellen Lücken durch einen Unfall, z.B. dem Verdienstausfall gibt es die gesetzliche und die private Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung stellt einen wichtigen Teil unserer Sozialversicherung da.2 Zur Sozialversicherung gehören neben der gesetzlichen Unfallversicherung noch die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Arbeitsförderung und die Pflegeversicherung. Innerhalb der Sozialversicherung nimmt die gesetzliche Unfallversicherung eine Sonderstellung ein. Im Gegensatz zur Kranken- und Rentenversicherung ist sie nicht nur eine Versicherung gegen bestimmte Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten), sondern sie bewirkt auch eine Ablösung der zivilrechtlichen Haftpflicht des Unternehmers gegenüber den Arbeitnehmern eines Betriebes. Daher erklärt sich, dass nur die Unternehmer und nicht die versicherten Arbeitnehmer mit der Zahlung von Beiträgen belastet werden. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Praxisbericht werde ich nun näher auf die gesetzliche Unfallversicherung eingehen.
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